Frage an Reinhold Sendker von Anton H. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Sendker,
wir wissen inzwischen, dass die Angaben der meisten Automobilhersteller zum Abgasausstoß und zum Benzinverbrauch im alltäglichen Fahrbetrieb erhebliche Abweichungen aufweisen.
Im ARD-Journal report München vom 27.06.2017 wurde berichtet, dass laut einen Urteil -von VW unwidersprochen- festgestellt wurde, dass VW arglistig getäuscht hat.
Sollte man es nicht als strafrechtliche Tatbestände verfolgen, wenn Automobilhersteller dem Kunden gegenüber Angaben machen, die im alltäglichen Fahrbetrieb nicht zutreffen (z.B. eben arglistige Täuschung, Betrug, Bandenkriminalität)?
Was beabsichtigen Sie im Verkehrsausschuss dazu beizutragen, dass der Kunde künftig zutreffende Angaben bekommt? Und dass die Automobilkonzerne, die bisher getäuscht haben, strafrechtlich belangt werden?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Anton Huber
Sehr geehrter Herr Huber,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Abgasausstoß und Benzinverbrauch bei Automobilen. Der persönliche und direkte Kontakt mit dem Bürger ist mir wichtig. Deshalb können Sie sich unter folgenden Kontaktdaten gerne direkt an mich wenden:
Reinhold Sendker MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030 227 75423
Fax: 030 227 76523
E-Mail: reinhold.sendker@bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Reinhold Sendker MdB