Frage an Reinhold Sendker von Ulrich B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Unsere Sozialgesetzgebung beruht ursprünglich auf dem Grundgedanken, dass durch Krankheit niemand in wirtschaftliche Not geraten sollte. Weil Deutschland es sich leisten konnte, geriet dieser Grundgedanke, beginnend in den 60ern weitgehend in Vergessenheit und die Menschen in diesem Lande wurden mit "sozialen" Wohltaten überhäuft. Vorsorge- und Behandlungsleistungen gab es zum Nulltarif, selbst ein Heftpflaster wurde von der Krankenkasse bezahlt. 1970 trat das Gesetz zur Fortzahlung des Arbeitsentgeltes für die Dauer von 6 Wochen in Kraft, damals eine zwar schmerzliche, aber verkraftbare Erhöhung der Lohnnebenkosten. Da wir seit Jahren über das Problem der zu hohen lohngebundenen Kosten in Deutschland reden, stellt sich für mich folgende Frage:
Warum geht der Gestzgeber nicht her und mindert den Anspruch auf Lohnfortzahlung für die --sagen wir mal--ersten 3 bis 5 Tage der Arbeitsunfähigkeit ohne anderweitigen Entgeltersatz?
Dadurch würde ein Arbeitnehmer nicht in eine wirtschaftl. Notlage geraten, die Lohnnebenkosten würden erheblich sinken, die Krankenstände insgesamt würden erheblich gesenkt (Blaumacherproblem), dadurch würden die Löhne steigen können, was wiederum zu verbesserter Arbeitsleistung durch erhöhte Motivation führt u.s.w., und den, der wirklich arbeitsunfähig krank ist, kostet es nicht einmal 2 v.H. seines Jahresgehaltes, was aber nichts macht, wenn sein Grundlohn in gleicher Höhe steigt. Insgeamt würde also die Volkswirtschaft dieses Landes wachsen und das ohne Investition. Ich beschäftige selbst ca. 250 Mitarbeiter und behaupte, dass ca. 50 v.H. aller Krankentage nicht sein müssten, weil faktisch Arbeitsunfähigkeit gar nicht vorliegt, das hört sich unglaublich an, läßt sich auch nicht beweisen, jedoch habe ich keine Skrupel, aufgrund meiner nicht unerheblichen Lebens-und Berufserfahrung diese Zahl in dem Raum zu stellen. Mal drüber nachdenken. Tun muss sich etwas!
Sehr geehrter Herr Brandherm,
vielen Dank für Ihre Anmerkungen zur Sozialgesetzgebung. Der persönliche und direkte Kontakt mit dem Bürger ist mir wichtig. Deshalb können Sie sich unter folgenden Kontaktdaten gerne direkt an mich wenden:
Reinhold Sendker MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030 227 75423
Fax: 030 227 76523
E-Mail: reinhold.sendker@bundestag.de
Sie bekommen dann zeitnah von mir eine persönliche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Reinhold Sendker MdB