
(...) naturfest sind, eine erkennbare Wegeanlage aufweisen und zumindest die Befahrung mit einem PKW erlauben. Damit ist Radfahren und Reiten auf Wege mit mindestens PKW-Breite beschränkt. Das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen ist zudem auf Wegen unter 3 Meter Breite und Fußwegen nicht erlaubt. (...)