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Reinhold Pix
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Frage von Dominik P. •

Frage an Reinhold Pix von Dominik P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Pix,

bitte erleutern Sie näher in wie fern sich die Regelung bewährt hat.
Ihr Parteikollege Bonde spricht von gegebener Rechtssicherheit.

Ich kann weder die Rechtssicherheit noch die Bewährung erkennen.

Ihre Haltung und die von Herr Bonde ergeben nur dann einen Sinn, wenn Radfahrer rechtsicher kriminalisiert werden sollen. dies kann aber unmöglich die wahre Absicht einer grünen Partei sein.

daher erbitte ich Ihre Antwort auf folgende Fragen:
Wie begründen Sie die Bewährung?
Was habe ich zu tun, wenn ein Radweg sich auf unter 2 Meter verengt? (Diese Situation kenne ich mehrfach an Stellen mit häufigen Radfahrer- und Fußgängerbegegnungen. Da Asphaltiert natürlich mit anderen Geschwindigkeitsprofilen als im Wald)

Ich bitte um zeitnahe Rückmeldung, da von Ihrer antwort auch meine Stimmung zur Bundestagswahl abhängt.

mit freundlichen Grüssen
Dominik Papa

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Papa,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie nach Rechtssicherheit und Bewährung der 2-m-Regelung für Mountainbiking im baden-württembergischen Waldgesetz fragen.

Uns Grünen ist bekannt, dass viele Mountainbiker/-innen gern auf den meist attraktiveren Wegen unter 2 m Breite fahren. Dies steht, wie Ihnen bekannt, im rechtlichen Konflikt mit dem Landeswaldgesetz Baden-Württembergs, welches Radfahren auf Wegen < 2 m Breite generell untersagt.

Die 2-Meter-Regelung halten wir für sinnvoll, um einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Bedürfnissen und Ansprüchen an das Waldwegenetz zu garantieren. So dienen die Wege allen Erholungssuchenden, den Spaziergänger/-innen aller Altersschichten genauso wie den Sporttreibenden, wozu neben dem Mountainbiking auch Walking und Joggen zu rechnen sind. Daneben bestehen die Ansprüche des Waldbaus, des Wildschutzes, des Natur- und Artenschutzes, der Jagd etc. Wir unterstützen den Radsport gern und intensiv, sehen daneben aber auch die Bedürfnisse anderer Nutzer/-innen. Gerade aufgrund der 2-m-Marke konnte seit Bestehen der Regelung in den letzten Jahren die Zahl der Unfälle verringert werden.

Sie werden mir sicher zustimmen, dass eine völlige Gefahrenfreiheit bei gleichzeitiger Inanspruchnahme der Wege nicht zu erzielen ist. Ziel muss es daher sein, das Konfliktpotential so gering wie möglich zu halten und die verschiedenen Interessen zu koordinieren. Am besten sehen wir dies gewährleistet zum einen durch die 2-m-Regelung des Waldgesetzes, zum anderen durch konkrete Ausweisungen von Singletrails unter Beteiligung der Verbände und zuständigen Einrichtungen vor Ort.

Das Landeswaldgesetz bietet die Möglichkeit, mit Ausnahmegenehmigungen Singletrails als Mountainbike-Strecken auszuweisen. Diese Möglichkeit unterstützen wir voll und ganz. Wir wollen das MTB-Wegenetz unter Berücksichtigung der Interessen von Forstwirtschaft, Naturschutz und Tourismus aufwerten. Wir setzen uns dafür ein, in Kooperation der verschiedenen Interessengruppen regional angepasste Lösungen zu schaffen, um Baden-Württemberg auch für Mountainbiker/-innen sportlich attraktiv zu gestalten.

Einen Ausbau von Singletrails unterstützen wir als Form umweltverträglichen Natursports ausdrücklich und möchten Sie ermuntern, sich in Ihrer Region für ein attraktives Mountainbike-Wegenetz einzusetzen.

ich hoffe Ihre Frage hiermit beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhold Pix MdL

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