Frage an Reinhold Pix von Jörg J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Hr. Pix,
in Ihrer Anwort auf eine Frage von Hr. Chistian Klaus begründen sie die bestehende Wegbreitenbeschränkung im baden-württembergischen Waldgesetz mit der Gefahr von Konflikten bzw. tödlichen Unfällen.
Könnten Sie mir nähere Zahlen nennen? Wieviele Unfälle mit Mountainbikern auf Wegen schmäler als 2 m? Und den Anteil der Unfälle mit Todesfolge?
Außerdem verweisen Sie auf die laufenden Pilotprojekte bei denen touristische Strecken im Schwarzwald auf auf schmalen Wegen freigegeben werden sollen.
Wieso werden nur touristische Belange berücksichtigt?
Weiteres sehen Sie die Regelungen in den Nachbarbundesländern kritisch.
Liegen Erkenntnisse aus Bayern, Hessen oder Rheinland-Pfalz nach denen es in diesen Bundesländern zu größerem Konfliktpotential kommt als in Baden-Württemberg?
Inwiefern besteht, Ihrer Ansicht nach, der Bedarf an Rechtsklarheit? Gab oder gibt es Fälle bei denen Haftungsfragen beispielsweise nicht geklärt werden konnten, weil dort das Befahren von schmalen Wegen erlaubt ist?
Sehr geehrter Herr Jäger,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie nach dem Konflikt- und Unfallpotential in Baden-Württemberg durch Mountainbiking auf Waldwegen unter 2 m Breite sowie nach den Erfahrungen anderer Bundesländer mit alternativen Regelungen fragen.
Uns Grünen ist bekannt, dass viele Mountainbiker/-innen gern auf den meist attraktiveren Wegen unter 2 m Breite fahren. Dies steht, wie Ihnen bekannt, im rechtlichen Konflikt mit dem Landeswaldgesetz Baden-Württembergs, welches Radfahren auf Wegen < 2 m Breite generell untersagt. Die 2-Meter-Regelung halten wir für sinnvoll, um einen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der Wegenutzenden zu garantieren.
Hinsichtlich der Unfallzahlen unter Beteiligung von Mountainbikern/-innen liegt für Baden-Württemberg keine Unfallstatistik vor, aus der diese spezifischen Informationen direkt entnommen werden könnten. Eine entsprechende Auswertung der polizeilichen Unfallstatistiken wäre nur mit unverhältnismäßigem Aufwand leistbar. Auch aus anderen Bundesländern liegen keine Erhebungen vor. Die meisten Bundesländer arbeiten mit mehr oder weniger unbestimmten Rechtsbegriffen. In der Folge ist bei jedem Unfall unklar, ob auf dem Weg Radfahren erlaubt war oder nicht. Dies ist aber stets ausschlaggebend für die Haftungsfrage, da der Unfallhergang selbst meist nicht präzise rekonstruierbar ist.
Noch wenig bekannt ist, dass das Landeswaldgesetz die Möglichkeit bietet, mit Ausnahmegenehmigungen Singletrails als Mountainbike-Wege auszuweisen. Diese Möglichkeit unterstützen wir und wollen das MTB-Wegenetz unter Berücksichtigung der Interessen von Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz und Tourismus aufwerten. Wir setzen uns dafür ein, in Kooperation der verschiedenen Interessengruppen regional angepasste Lösungen zu schaffen. Gehen Sie auf die Ansprechpartner/-innen in Ihrer Region zu und erarbeiten Sie gemeinsame Lösungen im Dialog.
Zur Unterstützung dieses Ansatzes erfasst, wie bereits in unserer Antwort an Herrn Klaus erwähnt, eine von der Universität Freiburg begleitete Pilotstudie diese Möglichkeiten genauer. Es geht bei diesem Projekt um die radtouristische Attraktivität unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Interessen von Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz und Tourismus (Wandern, Radfahren), also um einen durchaus umfassenden Ansatz. Durch eine intensive Einbindung aller beteiligten Gruppierungen in einem frühen Stadium der Planung lassen sich potentielle Konflikte oft bereits im Vorfeld vermeiden oder entschärfen.
Als Fazit möchte ich festhalten: Die bestehende 2-m-Regelung im Waldwegenetz hat sich in Baden-Württemberg bewährt. Einen Ausbau von Singletrails unterstützen wir als Form umweltverträglichen Natursports ausdrücklich und möchten Sie ermuntern, sich in Ihrer Region für ein attraktives Mountainbike-Wegenetz einzusetzen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben und stehe für Rückfragen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhold Pix MdL