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Reinhold Pix
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Frage von Christian K. •

Frage an Reinhold Pix von Christian K. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Pix,

Mountainbiken wird von den Tourismusverbänden im Schwarzwald stark beworben - die tatsächliche Ausübung dieses Sports ist hierzulande allerdings nur in einer rechtlichen "Grauzone" möglich. Die große Gemeinde der Radsportfreunde stößt in Baden-Württemberg auf ein essentielles Hindernis: Die so genannte 2-Meter-Regel (§ 37 Abs. 3 S. 3 Landes-waldgesetz). Nur in Baden-Würrtemberg gibt es eine solche Regelung. Vergleichbare Tourismusregionen, die durchaus in Konkurrenz zum Schwarzwald stehen, zeigen vorbildlich, dass Wander- und Mountainbike-Tourismus hervorragend miteinander harmonieren können. In Österreich und der Schweiz z.B. ist die Gleichberechtigung von Wanderern und Mountainbikern eine Selbstverständlichkeit - Konflikte zwischen beiden Gruppen sind dort viel seltener als hierzulande. Das Bundesland Hessen hat kürzlich ebenfalls ein vorbildliches neues Waldgesetz verabschiedet, das ohne eine willkürliche und diskriminierende Wegbreitenregelung auskommt.
Auch Baden-Württemberg sollte nach Meinung der Radsportfans und vieler Tourismusverbände dringend sein veraltetes Waldgesetz aktualieren, und auf ein verantwortungsvolles Miteinander aller Waldnutzer setzen.

Wie stehen Sie zu dieser Thematik?

Beste Grüße und vielen Dank für Ihre Antwort!

Christian Klaus

Mountainbiker und Wanderer

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Klaus,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Wir GRÜNEN setzen uns ein für eine Erweiterung und Vernetzung der Mountainbike-Wegenetze insbesondere in den Mittelgebirgen. Berücksichtigt werden müssen hierbei gleichwohl auch die Interessen von Wanderern, Reitern und dem Naturschutz. Der Wald in Baden-Württemberg wird landesweit intensiv durch Erholungssuchende genutzt. Die Nutzung durch verschiedenste Sportarten neben Spaziergängen und Wanderungen ist jedoch nicht konfliktfrei. Immer wieder kommt es zu schweren, teils sogar tödlichen Unfällen. Konflikte entstehen, wenn auf schmalen Wegen der gefahrlose Begegnungsverkehr nicht mehr möglich ist. Nach § 37 Abs. 3 S. 3 Landeswaldgesetz ist das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite daher untersagt.

Mit dem Ziel, eine Verbesserung der radtouristischen Attraktivität für eine zunehmende Zahl von Mountainbikerinnen und Mountainbikern zu schaffen, wurde nun ein Strategiepapier zur Verbesserung des Mountainbike-Wegenetzes im Schwarzwald erarbeitet (gemeinsam von Schwarzwald-Tourismus GmbH, beiden Naturparken, dem Schwarzwaldverein und dem Landesbetrieb ForstBW). U.a. sollen Singletrail-Strecken verstärkt ausgewiesen werden. Ab 2014 werden in den Schwarzwald-Naturparken Pilotprojekte zur Ausweisung von Singletrails begleitet. Von besonderem Interesse ist es, ob es gelingt, gegenseitige Störungen zu verringern, das Unfallrisiko zu mindern und gleichzeitig die Fahrrad- und Mountainbike-Attraktivität zu steigern.

Die Regelungen der Waldgesetze anderer Bundesländer sehen wir als nicht unkritisch. So beschränkt das neue Waldgesetz Hessens das Radfahren auf befestigte oder naturfeste Wege, auf denen bei gegenseitiger Rücksichtnahme gefahrloser Begegnungsverkehr möglich ist. Das Waldgesetz Bayerns beschränkt das Radfahren auf Straßen und geeignete Waldwege. Baden-Württembergs 2-m-Regelung hat gegenüber den auslegungsfähigen Begriffen „gefahrloser Begegnungsverkehr“ oder „geeignete Waldwege“ den Vorteil der Rechtsklarheit bei Haftungsfragen nach Unfällen.

Die bestehende 2-m-Regelung hat sich unseres Erachtens bewährt. Eine flexible Handhabung über Ausnahmeregelungen ist dort möglich, wo eine Entflechtung des Besucherverkehrs angestrebt wird oder das Unfallrisiko gering ist. Im Rahmen des im Schwarzwald gestarteten Pilotprojekts wird zu prüfen sein, ob ein Abbau von Konflikten und Risiken durch eine Entflechtung des Erholungsverkehrs bewirkt werden kann. Die Fraktion Grüne strebt daher keine Novellierung des Landeswaldgesetzes an.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben und stehe für Rückfragen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhold Pix MdL

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