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Reinhold Hemker
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Frage von Armin W. •

Frage an Reinhold Hemker von Armin W. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Dr. Hemker.

Mit Interesse habe ich Ihre Antworten zur Problematik des Kindergeldes gelesen.Eine von Ihnen gemachte Äußerung hat mich doch etwas verwirrt. Sie erwähnten,das Sie und ihre Partei für die Gleichbehandlung aller Kinder sich einsetzt.
Durch die Einführung der Hartz-Reformen der Rot-Grünen Koalition wurden die Kinder sozial schwacher Familien benachteiligt,da ihnen das Kindergeld als Einkommen auf den Regelsätzen angerechnet wird. Das Kindergeld wird somit von der Regierung dazu missbraucht,das diese Eltern das Geld nicht für die Förderung ihrer Kinder einsetzen kann (wie es das EStG und BKgG vorsieht),sondern sie es zur Grundsicherung ihrer Kinder einsetzen müssen.Dies ist meiner Meinung eine Hauptursache für die vorherrschende Kinderarmut in Deutschland.Das Kindergeld nicht mehr anzurechnen bietet sich hier als Lösung also an,zumal dadurch keine zusätzlichen Belastungen für den Steuerzahler entstehen,denn voller Regelsatz und volles Kindergeld sind im Finanzhaushalt eingebracht. Durch diese Maßnahme kann ein Großteil der Kinderarmut beseitigt werden,auch unter Hinblick des BSG Urteils das die Kinderregelsätze verfassungswidrig sind.
Warum wird hier von ihrer Partei nicht gehandelt ?? Denn es wurden diesbezüglich auch Petitionen der Bevölkerung eingebracht.

Mit freundlichen Grüßen

Armin Willutzki

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Willutzki,

ich danke Ihnen für die Frage, die ich im Folgenden gerne beantworten möchte.

Beim Kindergeld handelt es sich, wie ich in meiner Antwort an Herrn Werthmöller vom 25.9.2008 näher ausgeführt habe, um einen Geldleistung des Staates, die Familien als steuerliche Vorauszahlung gewährt wird.

Eine ganz andere Funktion erfüllen die Zahlungen für Kinder von Eltern im ALG-II/Sozialhilfe-Bezug vor. Es handelt sich hierbei um Fürsorgeleistungen des Staates, welche sich am Bedarf der Empfänger orientieren. Dafür sind Regelsätze festgelegt worden, die das Existenzminimum eines Kindes abdecken sollen. Diese Sätze werden im Rahmen der EVS (=Einkommens- und Verbraucherstichprobe) regelmäßig überprüft und ggf. angepasst.

Bisher beträgt der Regelsatz bis zum Alter von einschließlich 13 Jahren 211,00 Euro. Zwischen 14 und 25 Jahren sind es bisher 281,00 Euro. Persönlich halte ich die Sätze in ihrer derzeitigen Höhe für zu niedrig. Ich versuche darum gemeinsam mit meinen Fraktionskolleginnen und -kollegen, eine deutliche Erhöhung der Bedarfssätze zu erreichen. Dazu wurde in der SPD-Fraktion eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Olaf Scholz eingesetzt.

Ein erster Erfolg dieser Bemühungen ist die Einführung einer weiteren Gruppe. Kinder zwischen 6 und 13 Jahren bekommen ab 1. Juli 2009 35 Euro mehr pro Monat. Außerdem konnten wir die Einführung eines Schulbedarfspaketes durchsetzen: Bis zum Abitur erhalten Kinder, deren Eltern ALG II oder Sozialhilfe beziehen, jeweils zum Schuljahresbeginn zusätzliche Leistungen für den Schulbedarf in einer Höhe von 100 Euro.

Sicher sind mit den Sozialleistungen, die Empfänger von ALG II/Sozialhilfe und ihre Familien erhalten, keine „großen Sprünge“ zu finanzieren. Die Sozialleistungen sollen aber auch nicht dauerhaft alle Ansprüche abdecken, sondern während der Zeit der Suche nach einer neuen Erwerbstätigkeit das Existenzminimum der Familien absichern.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Systematik ein wenig näher bringen und grüße Sie freundlich

Reinhold Hemker