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Reinhold Hemker
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Frage von Johannes B. •

Frage an Reinhold Hemker von Johannes B. bezüglich Verkehr

Hallo Herr Hemker

Wer seinen Führerschein vor einem bestimmten Termin gemacht darf mit der alten Klasse 3 ein Motorad mit 125ccm fahren. Dabei ist es völlig egal ob er Verkehrsteilnehmer war oder nicht ! Jemand der den Führerschein auch nur einen Tag später gemacht hat aber jahrelang ein Zweirad wenn auch nur mit 50ccm darf es nicht ! Ist das nicht unlogisch ? Wäre es nicht sinnvoller die 125ccm Räder für alle die mindestens z.b. 5 Jahre den Führerschein für PKW und vorher die alte Klasse 4 hatten also "Zweirad Erfahrung" haben zu erlauben??

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Berg,

Vielen Dank für Ihre Frage, zu der ich im Folgenden gern Stellung beziehe:

Ich gebe Ihnen in soweit Recht, als eine Stichtagsregelung immer ein Stück weit willkürlich gewählt ist. Das heißt aber nicht, dass sie unlogisch ist. Wenn man eine Regel beziehungsweise ein Gesetz ändern will, muss man dafür einen Starttermin (Stichtag) finden. In diesem Fall dürfen alle, deren Führerschein der Klasse 3 vor dem 01.04.1980 ausgestellt wurde, Leichtkrafträder bis 125 ccm und 11 kw fahren. Wurde der PKW-Führerschein nach diesem Datum ausgestellt, so darf ohne eine extra Prüfung "nur noch" ein Kleinkraftrad bis 50ccm gefahren werden.

Die Änderung an sich finde ich sehr sinnvoll. Sie war damals eine Reaktion auf die rapide gestiegenen Unfallzahlen, insbesondere in der Fahrzeugklasse der Fahrzeuge über 50 ccm. Die Fachleute führten diesen Anstieg vor allem darauf zurück, dass zum damaligen Zeitpunkt ca. 200.000 Motorradfahrer Leichtkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 100 km/h ohne jegliche praktische Fahrausbildung oder Fahrprüfung im Straßenverkehr bewegten.
Um die Unfallzahlen mit motorisierten Zweirädern zu senken, führte man damals in verschiedenen Klassen verschärfte Führerscheinbedingungen ein und traf weitere Maßnahmen. Beispielsweise musste nun beim Erwerb eines Kleinkraftradführerscheines (Moped- und Mokick) eine praktische Prüfung abgelegt werden. Zudem wurde die Pflicht zum Tragen eines Helmes ausgeweitet.

Die Einführung einer gesonderten Prüfung für das Führen eines Leichtkraftrades war ein weiteres Element des Maßnahmenkataloges zur Eindämmung der schweren Unfälle mit Motorrädern. Keiner sollte ein Leichtkraftrad fahren dürfen, ohne darauf geschult und geprüft worden zu sein. Allerdings hätte man damals schlecht rückwirkend allen Führerscheinbesitzern das Führen von Leichtkrafträdern verbieten können. So entstand die von Ihnen kritisierte Zweiteilung in Personen die vor oder nach dem 01.04.1980 ihren PKW-Führerschein ausgestellt bekamen. Sie war aber - wie ich ausgeführt habe - unvermeidbar.

Nach meiner Einschätzung ist die momentane Regelung angemessen und erhöht die Sicherheit im Straßenverkehr.

Ich hoffe, dass ich Ihnen meine Sicht etwas näher bringen konnte und grüße Sie freundlich

Reinhold Hemker