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Frage von Frank A. •

Frage an Reinhold Hemker von Frank A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hemker,

am 19.11.2007 stellte ich Ihnen eine Frage mit der Bitte um Beantwortung. Aus welchem Grund sehen Sie sich außer Stande meine Frage zu beantworten? Ich dachte als Mandatsträger sollten Sie in der Lage sein, gegenüber dem Bürger getroffene Entscheidungen zu rechtfertigen bzw. zu erklären. Insofern bin ich noch immer an Ihrer Antwort interessiert.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Altepost,

vielen Dank für Ihre Frage an mich auf www.abgeordnetenwatch.de, die offensichtlich übersehen wurde.

Ihre Aussage, dass unsere (und damit auch meine) Politik gegen Familien gerichtet ist, ist so nicht richtig. Allein während der Zeit der rot-grünen Bundesregierung haben wir das Kindergeld drei Mal erhöht. Mit dem aktuellen Koalitionspartner war die Abstimmung einer gemeinsamen Position bezüglich des Kindergeldes allerdings schwierig. Im Koalitionsvertrag können Sie dazu einiges nachlesen. Die Frage nach der Erhöhung des Kindergeldes ist weiterhin Bestandteil von Verhandlungen zwischen der SPD und der Union. Aus unserer Sicht muss auch die Frage der Kosten für Kindertagesstätten u.ä. Einrichtungen in die Diskussion einbezogen werden.

Zur Förderung von Familien und Kindern haben wir in der laufenden Legislatur ein Elterngeld eingeführt, welches demjenigen Elternteil, welches auf eine Erwerbstätigkeit wegen der Betreuung des Kindes verzichtet, für einen Bezugszeitraum von 12 Monaten eine Einkommensersatzleistung in Höhe von 67% des vorherigen, pauschalierten Nettoerwerbseinkommens (maximal 1.800 Euro pro Monat) sichert.

Dass Sie die Abgeordnetendiäten und das Kindergeld gegeneinander aufrechnen, ist aus Ihrer Sicht wohl verständlich, allerdings haben die jeweiligen Sachverhalte keinen Bezug zueinander.

Lassen Sie mich bezüglich der Erhöhung der Abgeordnetendiäten folgendes anmerken: Die Erhöhung der Entschädigung für Abgeordnete („Diäten“) in zwei Schritten um je 4,7% in 2008 und 2009 führt zu einer Angleichung an die bereits 1977 festgelegten Bezugsgrößen. Im damals verabschiedeten Abgeordnetengesetz wurde auf Grundlage der vom Bundesverfassungsgericht erlassenen Grundsätze als Orientierungsgrößen für die „Diäten“ die Einkommen von einfachen Richtern (Besoldungsgruppe R6) und Bürgermeister von Städten mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern (Besoldungsgruppe B6) festgelegt. Diese Bezugsgrößen wurden bis heute nie erreicht. Die Entschädigungen für Abgeordnete sollen auch ihre Unabhängigkeit sichern. In der Privatwirtschaft, zum Beispiel bei Sparkassen und Volksbanken oder bei kommunalen Betrieben wie Stadtwerken werden für Tätigkeiten in vergleichbaren Umfang und mit vergleichbarer Verantwortung bei weitem höhere Einkommen verdient. Auch unter diesem Gesichtspunkt ist die Erhöhung generell für angemessen.

Nichtsdestotrotz habe ich mich entschlossen, die Erhöhung meiner Abgeordnetenentschädigung für gute Zwecke einzusetzen. Im Rahmen der von mir gestarteten Aktion „Höhere Diäten für gute Aktivitäten“ habe ich bereits an verschiedene Einrichtungen eine Spende überreicht.

Ich hoffe, dass ich Ihnen meine Position ein wenig näher bringen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhold Hemker