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Frage von Martin B. •

Frage an Reinhold Gall von Martin B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gall,

betreffend dem Entwurf des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) für Baden-Württemberg bin ich sehr enttäuscht. Vor allem kritisiere ich die weitreichenden Ausnahmen, vage Formulierungen und die fehlende Kostendeckelung. Der Entwurf ist daher meiner Meinung nach bürgerunfreundlich gestaltet und zielt nicht auf Transparenz in der Verwaltung, sondern auf einen Minimalkonsens, damit Baden-Württemberg als einer der letzten Bundesländer ein Gesetz namens Informationsfreiheitsgesetz vorweisen kann.

Einigen Stimmen zufolge ist das Innenministerium unter Ihrer Leitung hauptsächlich dafür verantwortlich, dass dieser Entwurf zum wahrscheinlich eingeschränktesten IFG in Deutschland wird.

Meine Fragen:
- Aus welchen Gründen sind die Einschränkungen im geplanten IFG so hoch, höher als in allen anderen Bundesländern? Gibt es gegenüber dem Bürger in Baden-Württemberg mehr zu verheimlichen als beispielsweise in Rheinland-Pfalz oder Hamburg?
- Aus welchen Gründen unterstützen Sie es, dass Bürgerinnen und Bürger in Baden Württemberg nur unter der Androhung hoher Kosten Anfragen stellen können? Dies beziehe ich auch auf die IFGs der anderen Bundesländer, hier liegen seit dem Jahr 2000 genügend Erfahrungswerte vor. Zielt die fehlende Kostendeckelung darauf ab, dass Bürgerinnen und Bürger vor einer Anfrage abgeschreckt werden sollen?
- Auf welche Weise werden die im Beteiligungsportal Baden-Württemberg ( https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fr/kommentieren/informationsfreiheitsgesetz/ ) geäußerten Kommentare in den Entwurf einfließen? Ist es realistisch, dass sich über dieses Portal Änderungen im Entwurf ergeben?

Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen,
Martin Beha

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Antwort ausstehend von Reinhold Gall
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