Frage an Reinhold Gall von Markus O. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Gall,
Sie veröffentlichten am 20.6.2015 auf Twitter eine Meldung mit dem Inhalt “Ich verzichte gerne auf vermeintliche Freiheitsrechte wenn wir einen Kinderschänder überführen.“ Sie haben diesen Tweet unmittelbar als Reaktion auf den Beschluss der SPD über die Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht.
Welche Freiheitsrechte sind denn Ihrer Meinung nach vermeintlich und damit nicht gegeben? Etwa die aus der EU-Grundrechtscharta?
Gibt es unterschiedliche Freiheitsrechte, da Abgeordnete nach einem aktuellen Artikel der ZEIT nur mit einer 7-tägigen Vorratsdatenspeicherung belegt werden?
Ist die Vorratsdatenspeicherung ausschließlich gegen Pädophile gerichtet, bzw. sollte nicht gerade die SPD in diesem Punkt zurückhaltend sein (Edathy)?
Vielleicht hilft Ihnen Ihr großes Idol weiter (der ist übrigens wegen weniger zurückgetreten): Deutsche Sozialdemokraten dürfen Kränkungen der Freiheit nie und nimmer hinnehmen. Im Zweifel für die Freiheit!"
Mit freundlichen Grüßen
Markus Opitz