Frage an Reinhold Gall von Michael K. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Innenminister Gall,
ich bin Schatzmeister in der Schützengesellschaft Todtnau 1486 e.V. Wir haben uns innerhalb der Vorstandschaft über die neuerliche Diskussion über den privaten Waffenbesitz unterhalten.
Es kristallisierte sich dabei der Vorschlag heraus, dass den Mitgliedern der Schützenvereine der Munitionserwerbschein entzogen wird und sie nur über eine oder zwei zuverlässige Personen innerhalb des Vorstandes mit Munitionserwerbschein die entsprechende Munition bezogen werden kann.
Hierüber muss genauestens Buch geführt werden. Die Munitionskäufe müssen innerhalb einer gesetzlich festgelegten Zeit dem Landratsamt gemeldet werden, so dass dem jeweiligen Waffenbesitzkarteninhaber der Munitionsbestand btw. der Kauf zugewiesen werden kann. Dieses könnte auch in unserer computerisierten Zeit elektronisch mittels eines Formulares geschehen.
Die Grundidee dieses Vorschlages ist, ohne Munition ist jegliche Schusswaffe nutzlos. Es würde dann den Schüzenvereinen die Kosten für die Aufbewahrung der Waffen aller Vereinsmitglieder erspart bleiben. Der eine oder andere Verein hätte die finanziellen Mittel dafür gar nicht.
Und wer unbedingt will, bekommt über dunkle Kanäle die benötigte Munition.
Ich würde mich sehr über eine Antwort von Ihnen freuen.
Hochachtungsvoll Michael Kemmerling