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Frage von Martin E. •

Frage an Reinhold Gall von Martin E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gall,

der Bau des Container-Lagers[1] am Cannstatter Wasen in Stuttgart im Vorfeld einer möglichen Versammlung ist rechtlich hochproblematisch, da er dazu geeignet ist, demonstrationswillige Bürger von einer Teilnahme abzuschrecken.

Ich möchte Sie als den Verantwortlichen Innenminister um eine Stellungnahme zu einigen Fragen rund um die geplanten Container-Lagern bitten:

1. Wie sind die Container gestaltet und für welchen konkreten Zweck sollen sie eingesetzt werden?
Ist es den Inhaftierten z.B. möglich unter menschenwürdigen Umständen eine Toilette aufzusuchen?
2. Wie schätzt das Innenministerium die Gefahr der Eskalation der Proteste, ausgelöst auch durch die Einrichtung der Container-Lager, ein?
3. Welche Rechtsgrundlage wird das Festsetzen von Personen in diesen Zellen haben?

Im Rahmen der Proteste gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm hat das Verwaltungsgericht eine derartige Ingewahrsamnahme nachdrücklich als nicht zulässig verurteilt.[2] Wie bewerten Sie dieses Urteil im Zusammenhang mit dem Container-Lager?

Mit freundlichen Grüßen,
Martin Eitzenberger

Verweise:
[1] http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=8812316/1b5dj1m/index.html
[2] http://www.heise.de/tp/artikel/33/33444/1.html

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