Frage an Reinhold Gall von Epple H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Gall!
Auf der unten genannten Internet-Seite beschuldigt die Antifa aus 71229 Leonberg die dortige Polizei mit konkret einsehbarem Bild-Material der Verletzung der Neutralität anlässlich der Festnahme von gegnerischen Neo-Nazis, nachdem die Neo-Nazis am 17.7.2010 in Leonberg einen Antifa-Informationsstand angegriffen hatten.
Konkret wird unter Bezugnahme, unter anderem auf die eingestellten Bilder mit den Nummern 12 und 13, der Polizei Leonberg eine "Vorzugsbehandlung" der festgenommenen Neo-Nazi-Täter (unter anderem Raucherpause mit freundlichem Gespräch durch die Polizei für Neo-Nazi) sowie höhnische Gesten und Worte gegen vor dem Polizeirevier Leonberg wartenden Antifa-Mitglieder (Geschädigten-Seite) vorgeworfen:
http://linksunten.indymedia.org/de/node/22820
Dazu folgende Fragen:
1.) Wurden an diesem 17.7.2010 von der Polizei Leonberg gegen die staatliche Neutralitätsverpflichtung in einem politischen Konflikt verstossen und Neo-Nazi-Täter bevorzugt?
2.) Wurden am gleichen Tag Antifa-Mitglieder(der Geschädigten-Seite) von der Polizei Leonberg provoziert oder gar beleidigt?
Mit bestem Dank für eine schnelle Antwort und freundlichen Grüssen
H.Epple