Frage an Reinhold Gall von Uwe M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Minister Gall,
seit den Ereignisssen am 20.6.11 treibt mich die Frage der Inneren Sicherheit um. Es ist doch Konsens dass es ein staatliches Gewaltmonopol gibt, das zB. durch die Polizei ausgeübt wird. Für jeden, der die Übertretungen am Grundwassermanagement miterlebt hat ist klar, dass ein Eingreifen der Polizei irgendwann notwendig ist und dabei jeder Widerstand zwecklos und gefährlich wäre. Eine andere Frage ist, wie man mit einem Konflikt mit einem Zivilpolizisten umgeht, wenn man diesen als solchen nicht erkennt.
In diesem Zusammenhang ist mir der Einsatz von Zivilpolizisten bei solchen ausufernden Demonstrationen nicht klar. Dazu meine Fragen:
1. Welche Regeln gelten für diese Zivil-Polizisten (lt. Versammlungsgesetz sollen diese ja dem Versammlungsleiter gemeldet werden)
2. Was erwartet sich die Polizei von einem normalen friedlichen Demonstranten, wenn er bei einer solchen Gelegenheit einem Bewaffneten in Zivil gegenübersteht und dieser, nach seiner Waffe greift.
3. Muss nicht auch untersucht werden, ob von dem Zivilpolizisten eine lebensbedrohliche Gefahr ausging, der couragierte Bürger schnell und entschlossen entgegentreten müssen oder wenigstens dürfen.
Als Hintergrund möge Ihnen dieses Interview dienen:
http://www.bei-abriss-aufstand.de/2011/07/24/fluegel-tv-gesprach-mit-einem-der-vier-beschuldigten-bzgl-des-verletzten-zivilbeamten-vom-20-juni
4. Auf dem Video ist zu sehen, dass ein der Gewalt Beschuldigter einen Zivil-Polizisten mit einer Hand am Kragen faßt, während er mit der anderen filmt. Es fällt schwer, dies als tätlichen Angriff und nicht nur als Streitschlichtung zu erkennen. Ist es dann gerechtfertigt, den Beschuldigten mit Haussuchung und Gewahrsamnahme durch 5 Beamten beim Frühstückstisch der Familie mit kleinen Kindern zu konfrontieren?
Für eine angemessene Beantwortung meiner Fragen wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Mannke