Frage an Reinhold Gall von Jürgen H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Gall,
in einem Interview mit dem SWR vom 21.06.2011 ( http://swrmediathek.de/player.htm?show=89c78160-9cb2-11e0-a276-0026b975f2e6 ab Minute 2:08) sagen Sie:
"Zivilpolizei ist bei ähnlichen Veranstaltungen, bei Demonstrationen unterwegs, damit wir entsprechende Erkenntnisse gewinnen, ob aus der Demonstration heraus Handlungen vorbereitet werden, die nicht akzeptabel sind..."
In §12 VerG (vergl. §18) steht:
"Werden Polizeibeamte in eine öffentliche Versammlung entsandt, so haben sie sich dem Leiter zu erkennen zu geben. Es muß ihnen ein angemessener Platz eingeräumt werden."
Steht Ihre Aussage aus dem Interview nicht im Widerspruch zu §12 VerG? Oder ist dieses auf die von Ihnen genannten Situationen nicht anzuwenden?
Wie verhält es sich in diesem Zusammenhang mit dem am Abend des 20.06.2011 eingesetzten Zivilpolizisten?
Herzlichen Dank für Ihre Auskunft!
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Hofmann
Sehr geehrter Herr Hofmann,
selbstverständlich verhalten sich unsere Beamtinnen und Beamten gesetzeskonform. Ich erkenne nicht, warum sich meine von Ihnen zitierte Aussage mit dem Passus aus dem Versammlungsgesetz beißen soll.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhold Gall MdL