Frage an Reinhold Gall von Thorsten E. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Gall,
nach der neuen Verteilung der Zuständigkeiten der Ministerien zeichnen Sie auch für den Bereich Rettungsdienst verantwortlich.
Das aktuelle Rettungsdienstgesetz weist eine unscharfe Formulierung zum Thema Hilfsfrist auf, die bedauerlicherweise zu Ungunsten der betroffenen Bürgerinnen und Bürger ausgelegt wird.
In § 3, Abs. 2, Satz 6 heißt es:" Die Hilfsfrist soll aus notfallmedizinischen Gründen möglichst nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten betragen."
Die Praxis in der Planung der Vorhaltung aber auch in den regelmäßig durch die Bereichsausschüsse zu erstellenden Berichte - bisher an das Sozialministerium gerichtet - gehen grundsätzlich von 15 Minuten aus. Auch die bisher von ministerieller Seite vorgenommenen Beurteilungen, ob die Hilfsfristen eingehalten wurden oder nicht, gehen ausschließlich von 15 Minuten aus. Auch in Ihrer Pressemitteilung vom 23. Mai 2001 zum Thema Hilfsfristen verweisen Sie auf 15 Minuten.
Sie haben für sich die Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfrist in der Notfallversorgung als absolut vorrangig definiert.
Mich interessiert, ob Sie dies auf Basis der als Ausnahme zu verstehenden 15 Minuten erfolgt oder aber auf der für die Betroffenen deutlich besseren 10 Minuten?
Falls Sie auch an den 15 Minuten festhalten, frage ich Sie, ob Sie das Gesetz dahingehend konkretisieren, damit für alle Beteiligten und Betroffenen Klarheit besteht.
Sollte die Hoffnung bestehen, dass die im Gesetz formulierten 10 Minuten als Ansporn und Ziel der Verantwortlichen angesehen werden, so seien Sie versichert, dass die Träger des Rettungsdienstes sicherlich nichts gegen eine 10-minütige Hilfsfrist einzuwenden haben.
Klar ist aber auch, dass diese Verbesserung mit nicht unerheblichen Kostensteigerungen für die Kostenträger einher gehen würden. Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen versichern, dass die Meinung der Kostenträger hierzu eindeutig abweisend ist.
In Erwartung Ihrer Antworten verbleibe ich,
mit freundlichem Gruß
Thorsten Ernst
Sehr geehrter Herr Ernst,
wünschenswert wäre natürlich die Hilfsfrist generell auf 10 Minuten festzusetzen. Realistischerweise - Sie weisen selbst darauf hin - ist das aber mittelfristig nicht zu erreichen. Wir werden alle Anstrengungen unternehmen, um das "Etappenziel" 15 Minuten flächendeckend in Baden-Württemberg zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhold Gall