Frage an Reinhold Bocklet von Roy C. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Zitat" Ihre Antwort vom 22.08.2013 an Frau Orthoi
Sehr geehrter Herr Bocklet,
Zitat " Dies ist die verfassungsrechtliche Grundlage für den Rundfunkbeitrag ".
Meine Frage: welche Verfassung wird da zu Grunde gelegt?
Mit freundlichen Grüßen
Roy "
Meine Frage wurde umschweifend beantwortet.
Deshalb noch einmal ganz klar meine Frage:
welche Verfassung wird da zu Grunde gelegt??????
Mit freundlichen Grüßen
Roy
Sehr geehrter Herr Childress,
die verfassungsrechtliche Grundlage der 4. Rundfunkentscheidung des BVerfG (BVerfGE 72, 118) finden Sie im Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz. Für den Freistaat Bayern steht sie in Art. 111 a Bayerische Verfassung. Weiteres können Sie in den Kommentaren und der entsprechenden Rechtsprechungsliteratur nachlesen.
Ich gehe davon aus, dass damit dieser Informationsaustausch auf abgeordnetenwatch abgeschlossen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhold Bocklet