Frage an Reinhold Bocklet von Sophia O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Bocklet!
Ich danke Ihnen für Ihre unvollständige Antwort von heute auf meine Fragen vom 23.07.2013.
Ich bestehe auf meine erste Frage. Ich bat Sie nicht, jedes Urteil des BVerfG bezüglich Rundfunk im Einzelnen vorzustellen und zu erläutern. Sie schrieben in Ihrer Antwort vom 20.06.2013 an Herrn M.:
"Das Bundesverfassungsgericht hat sich in mehreren Urteilen mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auseinandergesetzt. Laut dem Bundesverfassungsgericht hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine wesentliche Funktion für die demokratische Ordnung ebenso wie für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik. Daher sichert das Bundesverfassungsgericht den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine Bestands- und Entwicklungsgarantie zu."
Ich bitte Sie nur ein Urteil zu nennen, in dem das BVerfG die Bestands-. Entwicklungs und Finanzierungsgarantie aus der "wesentlichen Funktion für die demokratische Ordnung und für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik" herleitet. Sie behaupten in Ihrer Antwort an mich, an den Verhandlungen beteiligt gewesen zu sein: sie werden Ihre obige Behauptung mit einem Hinweis auf ein konkretes Urteil doch belegen können.
Oder hat jemand anderes Ihnen geflüstert, was Sie dem blöden Volk antworten sollen? Dann wer genau?
Ich bitte Sie lediglich um die Quelle Ihrer Aussagen. Sie können meine Frage kurz und bündig beantworten. Weiteres Gerede ist so wie so unerwünscht.
Sehr geehrte Frau Orthoi,
ungeachtet Ihres merkwürdigen Tones teile ich Ihnen die gewünschte Quelle mit, und zwar BVergGE 73, 118, die sog. 4. Rundfunkentscheidung aus dem Jahr 1986. Die einschlägige Passage steht in der vorangestellten Zusammenfassung unter Punkt 1 a sowie später bei Randziffer 155.
Ich gehe davon aus, dass damit dieser Informationsaustausch auf abgeordnetenwatch abgeschlossen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhold Bocklet