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Reinhold Bocklet
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Frage von Sophia O. •

Frage an Reinhold Bocklet von Sophia O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bocklet!

Ich nehme Bezug auf Ihre Antwort an H. M. vom 20.06.2013.

Sie schreiben:

"Das Bundesverfassungsgericht hat sich in mehreren Urteilen mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auseinandergesetzt. Laut dem Bundesverfassungsgericht hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine wesentliche Funktion für die demokratische Ordnung ebenso wie für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik. Daher sichert das Bundesverfassungsgericht den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine Bestands- und Entwicklungsgarantie zu."

Das Argument des BVerfG für die Bestands- und Entwicklungsgarantie, dass ich kenne, wird nicht mit einer wesentlichen Funktion für die demokratische Ordnung und das kulturelle Leben begründet.

Meine erste Frage: wo und wann behauptete das BVerfG, dass Rundfunk so wichtig sei, wichtiger als die Presse und andere Quellen, so dass die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten Vorteile haben sollen, darunter das Privileg, von Zwangsabgaben finanziert zu werden?

Sie schreiben weiter:

"Das neue Rundfunkbeitragssystem ist auf der Grundlage eines Gutachtens des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht und Experten für Finanzverfassungsfragen Professor Dr. Paul Kirchhof entwickelt worden."

Schon in der ersten Seite des Gutachtens liest man, dass dieses im Auftrag von ARD, ZDF und D-Radio geschrieben wurde. Wissen Sie, ob er es ehrenamtlich schrieb? Wieviel das Gutachten kostete?

In einem Interview mit der Faz (20.01.2013) behauptete K.:

"Ich habe gemeinsam mit den Rundfunkanstalten ein verfassungsrechtlich zulässiges und praktisch gebotenes Finanzierungssystem entwickelt. Wir haben das Ziel erreicht, einen einfachen, plausiblen Beitrag für alle Bürger zu schaffen."

Also: er im Auftrag der Rundfunkanstalten, er mit den Rundfunkanstalten, das Ziel wurde erreicht. Wo war der Gesetzgeber maßgebend beteiligt? Was machten jene, die uns Bürger angeblich vertreten?

Wie wirkten Sie selbst dabei? Mit ja sagen?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Orthoi,

Das Bundesverfassungsgericht hat sich im Laufe der Jahrzehnte in mehreren Urteilen mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seiner Finanzierung auseinandergesetzt. Jedes dieser Urteile im Einzelnen vorzustellen und zu erläutern würde den Rahmen dieser Plattform bei weitem sprengen. Wiederholt hat das Bundesverfassungsgericht dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Bestands- und Entwicklungsgarantie zugesichert, aus der eine Finanzierungsgarantie abzuleiten ist. Dies ist die verfassungsrechtliche Grundlage für den Rundfunkbeitrag.
Das Honorar für das Gutachten von Professor Dr. Paul Kirchhof ist nicht bekannt. Ich gehe davon aus, dass ihm ein für ein juristisches Gutachten marktübliches Honorar gezahlt wurde.
Das neue Rundfunkbeitragssystem ist auf Grundlage des Gutachtens entwickelt worden - die konkrete gesetzliche Ausgestaltung oblag jedoch dem Gesetzgeber. Der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag ist von den 16 deutschen Ländern ausgehandelt worden. Für Bayern verhandelten der Chef der Staatskanzlei und der Ministerpräsident. Über Zwischenergebnisse der Verhandlungen haben wir beraten und es wurden Verhandlungsziele artikuliert. In meiner vorherigen Antwort habe ich bereits skizziert, wofür sich die CSU-Fraktion erfolgreich eingesetzt hat. Wie jeder Staatsvertrag ist auch der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag jedoch ein Kompromiss, denn er kann nur im Konsens aller 16 Länder beschlossen werden. Der von den Ministerpräsidenten beschlossene Staatsvertrag wurde in allen 16 Landesparlamenten über alle Parteigrenzen hinweg ratifiziert.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhold Bocklet