Frage an Reinhold Berger von Rüdiger F. bezüglich Kultur
Lieber Herr Berger,
welchen Auftrag hat für Sie der öffentlich-rechtliche Rundfunk und warum kann dieser nicht wie in anderen Ländern (z.B. USA) durch private und am Markt orientierte Sender erfüllt werden.
Herzlichen Dank
Rüdiger Faig
Sehr geehrter Herr Faig,
Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist es in erster Linie, qualitativ hochwertige Bildungs-, Informations-, Kultur- und natürlich auch Unterhaltungsprogramme anzubieten. Das Bundesverfassungsgericht hat dies erst vor kurzem wieder einmal in einem Grundsatzurteil klargestellt. Dies gilt so lange, wie die privaten Anbieter diese Aufgabe nicht erfüllen können - und wichtiger auch nicht wollen.
Die öffentlich-rechtlichen Anbieter müssen ein möglichst breites Programmangebot bieten. Das reicht von Unterhaltungsshows wie "Wetten dass?" über volkstümlicher Musik hin bis zur Oper. Dies entspricht ihrem Grundversorgungsauftrag.
Für mich persönlich heißt das, dass private Anbieter theoretisch diese Aufgabe auch übernehmen können. Durch eine Vielzahl privater Kanälen für spezielle Interessen, ob Nachrichten, Sport, Musik, Kochen oder Angeln wird diesem Auftrag jedoch auch meiner Sicht nicht Rechnung getragen. Aber auch die privaten Vollprogramme werden dieser Aufgabe nicht gerecht und wollen dies vielfach auch gar nicht.
Dies ist aber kein Freifahrschein für die öffentlich-rechtlichen Anbieter. Diese Programme müssen einen "Public Value" bieten. Schlechte Kopien von
ausgelutschten Formaten wie Kuppel- und Castingshows gehören jedenfalls nicht ins gebührenfinanzierte Fernsehen.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhold Berger