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Frage von Niki M. •

Frage an Reinhard Schultz von Niki M. bezüglich Recht

Abrechnung von Privatflügen über den Bundestag
Sehr geehrter Herr Schultz,
Ihnen wird vorgeworfen, im Januar 2007 einen Privatflug über den Bundestag abgerechnet zu haben. Rein juristisch war dieser Fakt wohl nicht zu fassen, obwohl die zuständige Richterin gesagt haben soll »Die Abrechnungspraxis des Deutschen Bundestages läßt mir als normaler Bürgerin die Haare zu Berge stehen«(Quelle: jw 11.03.09).
Meine Frage, wenn schon nicht juristisch strafbar, stößt es uns Steuerzahlern trotzdem übel auf, dass gutverdienende Bundestagsabgeordnete private Reisen über Staatskosten abrechnen können. Sind Sie deshalb trotz des Urteils bereit, sozusagen anstandshalber, den Betrag an die Bundeskasse zurückzuzahlen?
Niki Müller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr / Sehr geehrte Frau Müller,

Ihrer Darstellung, es habe sich um die Abrechnung eines Privatfluges gehandelt, für den ich nur deshalb nicht verurteilt wurde, weil sie „rein juristisch nicht zu fassen“ gewesen sei, widerspreche ich energisch. Bei dem Flug handelte es sich von Anfang an um eine mandatsbedingte Reise, die ich zurecht beim Deutschen Bundestag abgerechnet habe. Dieser Auffassung haben sich sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Richterin angeschlossen.

Weiter Informationen zu dem Verfahren finden Sie auf meiner Internetseite unter:
http://www.spd-schultz.de/index.php?option=com_content&task=view&id=2352&Itemid=166

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Schultz