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Frage von Ines E. •

Frage an Reinhard Schultz von Ines E. bezüglich Finanzen

Guten Tag

Der Steuerfreibetrag entspricht dem kulturellen Existenzminimum, er beträgt in Deutschland 7.664 Euro für Einzelpersonen, für Ehepaare 15328. Bürger, die Familien gründeten, Kinder erziehen, erhalten im Hartz IV-System monatlich aber nur 533 (311 plus 222 Mietanteil), jährlich 6396 Euro für Essen, Wohnung, Strom, Medikamente..., Differenzbetrag: 1268 Euro.

Mit welchem Recht werden Bürger für Familiengründungen mit dem teilweisen Entzug des kulturellen Existenzminimums (monatlich 105,67 Euro) massiv bestraft? Auch die Absenkung von Arbeitslosengeld 1 auf Sozialhilfeniveau erfolgte/erfolgt per Gesetz unabgefedert, sobald jemand eine Familie gegründet hatte und Kinder/Enkelkinder erzieht. Warum? Es gibt kein gesetzlich verankertes Recht auf Arbeit, kein Recht auf fair bezahlte Arbeit.

Auch Geringverdinner/Aufstocker erhalten im Hartz4System ca. 200 Euro weniger, wenn sie in sogenannten Bedarfsgemeinschaften eingeordnet wurden - als Menschen, die einzeln leben. Wie wollen Sie das ändern?

Freundliche Grüße Ines Eck

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