Frage an Reinhard Schultz von Andreas W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schultz,
lt. Spiegel haben Sie zum Urteil der Schiedskommission NRW im Fall Clement gesagt, dies erinnere Sie an (Zit.:) "die Säuberungsaktionen kommunistischer Kaderparteien".
Wenn ich mich recht erinnere, haben sie sich im Falle des PO-Verfahrens gegen Herrn von Larcher, dem exakt der gleiche Sachverhalt zugrunde lag, sich nicht in ähnlicher Weise geäussert.
Nun meine Fragen:
1) Wo liegt nach Ihrer Meinung der Unterschied der beiden Fälle, und
2) warum verdient Herr Clement eine andere Behandlung als Herr von Larcher, wo doch beide in der Öffentlichkeit dafür eintraten, bei der Hessenwahl nicht die SPD zu wählen?
3) Erhält nicht Herr Clement bei einem anderen Urteil als dem gefällten einen Freifahrtschein, bei allem was ihm in der SPD nicht passt, dazu aufzurufen die eigene Partei nicht zu wählen?
Sehr geehrter Herr Walkenhorst,
vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de, auf die ich gerne folgendes erwidern möchte:
1. Ich verfolge nicht alle Parteiordnungsverfahren. Herr von Larcher hat zudem nicht annähernd die Bedeutung wie Wolfgang Clement.
2. Herr von Larcher hat zur Wahl der Linkspartei aufgerufen und damit einen politischen Gegner unterstützt. Wolfgang Clement hat die Wahlaussagen der hessischen SPD kritisiert und für sich daraus den Schluss gezogen, sie sei für ihn nicht wählbar. Das ist - wenn auch kritikwürdig - nicht dasselbe.
3. Ich bin grundsätzlich dagegen, durch eine Art Gesinnungsgerichtsbarkeit die politische Debatte zu ersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Schultz