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Frage von Gabriele F. •

Frage an Reinhard Schultz von Gabriele F. bezüglich Wirtschaft

Guten Tag Genosse Schultz,

habe deine Ausführungen zum Thema Zwangsmitgliedschaft IHK gelesen.
Ich bin Berufsbetreuerin und auch von dieser Zwangs-Mitgliedschaft betroffen.
Der IHK Braunschweig musste ich erstmal meine Tätigkeit (Gewerbe) erläutern. Es gibt keinen Sachbearbeiter oder zuständigen f. die Gruppe der Berufsbetreuer im Geschäftsverteilungsplan.
Die IHK kann nichts aber auch gar nichts für mich und meine Berufskollegen tun. Wir bilden nicht aus, wir können keine Weiterbildungsmaßnahmen mangels Angebot wahrnehmen und eine Vermittlung von Betreuungen erfolgt auch richtigerweise nicht über die IHK.
Also die Zwangsmitgliedschaft ist eine Abzocke sondergleichen.
Ich schlage mich seit Jahren mit der IHk rum. Unsere Berufsgruppe braucht eure Hilfe und eine schnelle Entscheidung.
Ist es sinnvoll eine Klage anzustreben?

Viele Grüße aus Vechelde
Gabriele Fricke

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Antwort von
SPD

Liebe Genossin Fricke,

vielen Dank für Deine Mailanfrage. Wie bereits erörtert, befürworte ich ausdrücklich Reformen bei den Industrie- und Handelskammern, da diese offensichtlich nicht den strukturellen Entwicklungen und den Bedürfnissen ihrer Mitglieder in ausreichendem Maße gerecht werden.

Zur Frage der Pflichtmitgliedschaft möchte ich auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07. Dezember 2001 verweisen, in dem die Pflichtmitgliedschaft unter der Voraussetzung für zulässig erklärt wurde, dass der öffentlich-rechtliche Verband legitime öffentliche Aufgaben erfülle. Das Bundesverfassungsgericht hat dabei die "Vertretung der gewerblichen Wirtschaft" und die "Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben auf wirtschaftlichem Gebiet" als legitime öffentliche Aufgabenkomplexe anerkannt. Insbesondere handele es sich hier nicht um eine reine Interessenvertretung wie sie Fachverbände wahrnehmen, sondern um die Vertretung des Gesamtinteresses der gewerblichen Wirtschaft mit der praktisch im Vordergrund stehenden Aufgabe, die Staatsorgane zu beraten.

Gleichwohl wurde der Gesetzgeber aber zur ständigen Prüfung aufgefordert, ob die Voraussetzungen für eine öffentlich-rechtliche Pflichtkorporation noch bestehen. Dieser Aufforderung folgend, werde ich mich weiter für eine Überprüfung der Rahmenbedingungen und Reformen bei den Industrie- und Handelskammern einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Schultz