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Frage von Johannes M. •

Frage an Reinhard Schultz von Johannes M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schulz,

mit großem Unmut habe ich ihre Zustimmung zur generellen und verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung zur Kenntnis genommen.

Es sind von vielen Seiten erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der über die EU-Vorgaben hinausgehenden Umsetzung und der EU-Richtline als solche angemeldet worden.
Wie können Sie dann Ihre Entscheidung mit Ihrem Gewissen vereinbaren?

Die Notwendigkeit dieser Vorratsdatenspeicherung kommt mir persönlich in den meisten Diskussionen viel zu kurz. Was kann es rechtfertigen alle Bürger unter einen (dem Grundgesetz widersprechenden, "in dubio pro reo") Generalverdacht zu stellen und dabei die ebenfalls im Grundgesetz fest verankerte Verhältnismäßigkeit zu wahren?

Eine Klage gegen die EU-Richtlinie ist ja schon anhängig und in Kürze wird ja zum Glück auch gegen dieses Gesetz eine Verfassungsklage eingereicht werden.
Dies wäre nicht nötig, wenn die Politik momentan nicht den Trend verfolgen würde, verfassungswidrige Gesetze (auf Probe) zu verabschieden, die dann im Nachhinein vom Bundesverfassungsgericht nachgebessert werden müssen.
Ein sehr bedenklicher Trend, der sich mehr oder weniger auf Den 11.9 zurückführen läßt, seit dem allgegenwärtige Terroristen uns angeblich so stark bedrohen, dass wir dafür unsere Freiheit, in Form unserer Bürgerrechte, opfern müssen.

Dieses Gesetz zeigt leider wieder einmal, dass Ihre Partei für einen (halbwegs) gebildeten Bürger einfach nicht mehr tragbar ist, da sie nicht nach dem Willen Ihrer (interessierten und informierten) Wähler entsprechend entscheiden!

PS: Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass ihre momentane Wählerschaft, die ja gerade in vielen aktuellen Gesetzesvorhaben leider oft nicht genügend interessiert und informiert ist, in naher Zukunft aus natürlichen Gründen leider stark abnehmen wird.

Deshalb mit den besten Wünschen und der Hoffnung auf ein baldiges Umdenken.

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Antwort ausstehend von Reinhard Schultz
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