Dr. Reinhard Brandl
Reinhard Brandl
CSU
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Frage von Fynn S. •

Wie werden sie voraussichtlich bei einem erneuten Gesetzesvorschlag für ein Selbstbestimmungsgesetz abstimmen?

Sehr geehrte Herr Brandl,
auch in ihrem Wahlkreis wohnen Transgender und Nonbinäre Personen, die schon lange auf eine Abschaffung des verfassungswidrigen TSG warten. Dieses Gatekeeping schließt Nonbinäre Personen komplett von geschlechtsanpassenden Behandlungen aus und stigmatisiert Transgender Personen als "krank", indem es psychologische Behandlung und Gutachten erfordert und Richtlinien weiterhin nach der nun veralteten Diagnose F64.0 des ICD-10 geschrieben werden. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht bereits Teile des TSG für verfassungswidrig erklärt. Wenn ein neuer Gesetzesvorschlag vorgelegt wird, bitte ich sie im Namen der Betroffenen in ihrem Wahlkreis für ein Selbstbestimmungsgesetz zu stimmen.

Dr. Reinhard Brandl
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 17. Januar 2022, mit der Sie für die Einführung eines sogenannten Selbstbestimmungsgesetzes eintreten.

Die Frage, wie ich abstimmen werde, kann ich noch nicht beantworten. Bisher haben weder die Bundesregierung noch die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/ Die Grüne und FDP dem Parlament einen Vorschlag für ein Selbstbestimmungsgesetz vorgelegt.

In jedem Fall würde ich bei einem möglichen künftigen Gesetzesvorschlag mein Abstimmungsverhalten an seine konkrete Ausgestaltung insbesondere mit Bezug auf die Rechtssicherheit knüpfen.

Wir stimmen aber darin überein, dass es sich bei der Frage, welches Verfahren im Falle eines Wunsches zur Änderung des rechtlichen Geschlechts gelten soll, um eine sehr sensible, da für die Betroffenen sehr persönliche und emotionale Angelegenheit handelt. Deshalb möchte ich auch gar nicht bestreiten, dass ein entsprechendes Verfahren für die Betroffenen eine enorme Belastung bedeuten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Brandl

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