Warum werden Witwer/Witwen doppelt „bestraft“ einmal gibt eine Hinzuverdienstgrenze (viel zu niedrig) und dann müssen die Betroffenen noch Einkommensteuer und Kranken/Pflegeversicherung bezahlen.
Und zum guten Schluß wird die eigene Betriebliche Altersvorsorge noch zum Einkommen gerechnet und Betroffene sind auf einmal Nullrentner. Wie soll man da für das Alter noch vorsorgen?

Sehr geehrte Frau D.,
vielen Dank für Ihre Frage. Der Verlust des Ehepartners oder der Ehepartnerin ist ein sehr schmerzhafter Einschnitt im Leben. Hinzu kommt oft Angst um die wirtschaftliche Existenz. Die Hinterbliebenenrente wurde eingeführt, um zumindest diese Existenzsorge aufzufangen.
Sie ist aber nicht dazu gedacht, den kompletten Lebensunterhalt abzusichern oder den Lebensstandard ganz aufrecht zu erhalten. Deshalb wird diese Rente unter gewissen Umständen mit sonstigen Einkünften verrechnet. Es ist schwierig, hier die richtige Schwelle zu finden. Personen, die ab einem gewissen Betrag nicht zusätzlich arbeiten wollen, weil es sich nicht lohnt, wird es immer geben. Auf der anderen Seite können wir auf diese Grenzwerte auch nicht verzichten. Die Solidargemeinschaft kann nur bis zu einem gewissen Maß zur Absicherung beitragen, ab dem es dann wieder auf die Einzelverantwortung ankommt.
Sehr geehrte Frau D., ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.
Mit besten Grüßen
Reinhard Brandl