Dr. Reinhard Brandl
Reinhard Brandl
CSU
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Frage von Ulrich G. •

Sehr geehrter Herr Brandl, wann wird die Hinzuverdienstgrenze für Versorgungsempfänger aufgehoben. Man hat die Versorgungsempfänger bei der Reform für Rentner schlichtweg vergessen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 20/13488: Nummer 6 (Neufassung des § 68) - "Durch die Neufassung der Regelung werden die Hinzuverdienstgrenzen bei Bezug von Erwerbseinkommen von Soldatinnen und Soldaten im Ruhestand weitgehend aufgehoben."

Heißt das, dass die Hinzuverdienstgrenze für pensionierte Soldaten jetzt den Rentnern gleichgesetzt ist, oder muss der Soldat zwischen dem 62 und 67 Lebensjahr weiterhin eine Kürzung seiner Bezüge hinnehmen?

Dr. Reinhard Brandl
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr G.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie auf das Thema Hinzuverdienstgrenzen für Soldatinnen und Soldaten zu sprechen kommen. Erlauben Sie mir kurz einige Punkte dazu auszuführen.

Der Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr (sogenanntes Artikelgesetz Zeitenwende) wurde am 23. Oktober 2024 von der Ampel-Regierung in den Deutschen Bundestag eingebracht. Nachdem SPD und Bündnis 90/ Die Grünen nach dem Auseinanderbrechen der Ampel auf Stimmen aus der Opposition angewiesen waren, konnten wir im Zuge der Parlamentsberatungen unsere Forderungen bezüglich eines Entfalles von Hinzuverdienstgrenzen am 29. Januar 2025 im Verteidigungsausschuss erfolgreich durchsetzen. Dies war neben einer zunehmenden Angleichung der Versorgungsleistungen von Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten unser Hauptaugenmerk in den Verhandlungen. Der von der Ampel-Regierung eingebrachte Gesetzentwurf sah dies ursprünglich nicht vor. Das Artikelgesetz Zeitenwende wurde schließlich am 31. Januar 2025 im Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung beraten und verabschiedet.

Im Ergebnis freue ich mich, Ihnen mitteilen zu können, dass wir damit den weitgehenden Entfall der Hinzuverdienstgrenzen bewirken konnten.

Nach Rücksprache mit meiner für das Thema zuständigen Kollegin sind Sie von einem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen in der Regel dann umfasst beziehungsweise betroffen, wenn Sie auf normalem Wege aus der Bundeswehr ausgeschieden sind und nicht eine höhere B-Besoldung erhalten haben.

Das Gesetz wird nach derzeitigem Stand am 01. April 2025 in Kraft treten.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Brandl

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