Dr. Reinhard Brandl
Reinhard Brandl
CSU
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Frage von Markus R. •

Frage an Reinhard Brandl von Markus R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Brandl,

wer in Ingolstadt lebt, dem sind die steigenden Mietpreise merklich bekannt und der weiß auch, dass der Effekt der Mietpreisbremse eher verhalten ausfällt. Im momentanen Niedrigzinsumfeld sind viele Menschen auf der Suche nach einer Möglichkeit für das Alter vorzusorgen. Die Investition in Immobilien würde sich anbieten, stellt aber bei einem befristeten Arbeitsvertrag und steigenden Immobilienpreisen ein Hinderniss dar. Offene Immobilienfonds können das Kapital des Investors bei Illiquidität bis zu 3 Jahre einbehalten. Geschlossene Immobilienfonds sind mehr als undurchsichtig und die Aktien von Immobilienunternehmen erlauben eine Vielzahl von Geschäftstätigkeiten, des weiteren kommt es für den Anleger zur Doppelbesteuerung.

Glücklicherweise wurden viele dieser Probleme mit der Einführung von Real-Estate-Investment-Trusts (REITs) in Deutschland gelöst, damit auch Menschen mit niedrigerem Einkommen und unsteten Beschäftigungsverhältnissen an der Immobilienanlage partizipieren können.

Bisher ist es den REITs jedoch nicht erlaubt in Wohnimmobilien zu investieren, der Grundgedanke war den Wohnungsmarkt zu regulieren und die Mieter vor Spekulationen zu schützen. Das Resultat ist jedoch, dass Aktiengesellschaften, wie Vonovia sich auf diesem Markt bewegen können, während Anleger und Mieter freundlichere Firmen, wie REITs dies nicht dürfen.

Sehen Sie eine Möglichkeit diesen Markt für REITs zu öffnen?

Dr. Reinhard Brandl
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Rhonheimer,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09. Oktober 2016. Gerne beantworte ich Ihre Frage:

Die Möglichkeit, über einen Real Estate Investment Trust in Wohnimmobilien zu investieren, besteht bereits. Der Gesetzgeber hat bei Gesetzesbeschluss nur Bestandswohnimmobilien von der Investition eines REIT ausgeschlossen. Genauer betrifft das Wohnimmobilien, die vor dem 01. Januar 2007 erbaut worden sind. (Siehe § 1 Nr.1a i.V.m. § 3 Abs. 9 REITG).

Siehe:
http://www.gesetze-im-internet.de/reitg/__3.html

Auf nationaler oder europäischer Ebene ist bis auf weiteres keine Ausweitung der Anlagemöglichkeiten geplant.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Reinhard Brandl

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