Dr. Reinhard Brandl
Reinhard Brandl
CSU
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Frage von Helmut W. •

Frage an Reinhard Brandl von Helmut W. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Dr. Brandl,

der Deutsche Bundestag wird am kommenden Freitag über die grundlegendste Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) abstimmen, noch vor der Sommerpause soll das erfolgreichste Instrument der Energiewende von festen Subventionen auf marktbasierte Ausschreibungen umgestellt werden, die Bürgerenergien werden von großen Investoren ins Abseits gedrängt.
Trotz der hohen Tragweite für die deutsche Energiewirtschaft, den Klimaschutz und die privaten Haushalte hat die Große Koalition dem Parlament eine angemessene Diskussion über die Gesetzesnovelle bis heute praktisch verweigert. Der EEG-Paradigmenwechsel wurde ohne Not in nur zwei Sitzungswochen durch den Bundestag gejagt. Den Regierungsentwurf aus dem Wirtschaftsministerium hat das Parlament in der letzten Sitzungswoche zur 1. Lesung erhalten. Am 06.07.2016 haben Union und SPD ihren 412 Seiten umfassenden Änderungsantrag zwanzig Minuten vor Beginn der abschließenden Beratung des zuständigen Wirtschaftsausschusses eingebracht. Am 08.07.2016 soll über die Ökostromnovelle abgestimmt werden.
Frage 1: Sind Sie der Meinung, dass diese Vorgehensweise bei einem so wichtigen Zukunftsthema, mit aussergewöhnlich starkem Bürgerinteresse, einem fairen und transparenten Verfahren sowie dem Bürgerverständnis von Demokratie gerecht wird?
Frage 2: Können Sie für sich in bedenkenlos Anspruch nehmen, dass Sie sich inhaltlich ausreichend informieren konnten und die Abstimmung im Sinne der Bürger vornehmen werden/vorgenommen haben?

M. f. G. Helmut Wiesmeth

Dr. Reinhard Brandl
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Wiesmeth,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 07. Juli 2016. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde im Jahr 2000 geschaffen und seither mehrfach überarbeitet. Auch die aktuelle Novellierung des EEG wurde, wie kaum ein anderes Gesetz, in intensiven Bund-Länder-Gesprächen diskutiert und verhandelt. Eine breite öffentliche Beteiligung gab es ebenfalls. Bereits seit Ende Juli 2015 wurde an dieser Reform gearbeitet.

Vom 14. bis zum 21. April 2016 wurden ausführliche Länder- und Verbändeanhörungen zur EEG-Reform durchgeführt. Auch die Bundestagsfraktionen wurden dazu angehört. Hierzu lag bereits ein überarbeiteter Referentenentwurf vor, dem wiederum Länder- und Verbändeanhörung vorausgingen. Am 31. Mai und 01. Juni 2016 wurde nach intensiven Beratungen zwischen der Regierung und den Ministerpräsidenten der Länder eine Einigung erreicht. Bis zur Abstimmung im Deutschen Bundestag am 08. Juli 2016 konnten wir uns in den vergangenen Wochen weiter intensiv mit dem Gesetzentwurf im Detail beschäftigen, darüber beraten und schließlich darüber abstimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Brandl

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