Dr. Reinhard Brandl
Reinhard Brandl
CSU
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Frage von Gerd S. •

Frage an Reinhard Brandl von Gerd S. bezüglich Senioren

Die derzeitige Rentenformel hat zu einer viel zu starken Absenkung des Rentenniveaus geführt. Hier wirken unsinnige Dämpfungsfaktoren, die in dieser Form nicht gerechtfertigt sind und nicht nur zu Altersarmut am unteren Ende, sondern auch allgemein zu viel zu geringen Renten führen. Die Begründungen basierend auf der Demografischen Entwicklung sind nicht stichhaltig, denn auch im Sinne der jüngeren Generation sind sogar leichte Anhebungen der Rentenbeiträge akzeptabel, wenn dafür eine vernünftige Altersrente gesichert wird. Außerdem trifft die demografische Entwicklung die Gesamtbevölkerung, u.a. auch die Beamten. Wie steht es hier mit vergleichbaren Absenkungsfaktoren der Pensionen? Wie stehen Sie zu einer Korrektur der ungerechten Rentenformel (auch wenn diese nicht durch Schwarz/Gelb eingeführt wurde)und zu einer gleichwertigen Betrachtung der Beamten-Pensionen?

Dr. Reinhard Brandl
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schlaffke,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen vom 21. September 2013 zum Thema Renten und Pensionen.

Hinter der Rentenanpassungsformel steckt eine sehr komplexe und festgelegte Berechnung verschiedenster Faktoren. Wie die Rentenanpassung konkret aussieht, unterliegt nicht der Entscheidung des Deutschen Bundestages, sondern ist das Ergebnis von Mathematik auf der Basis der statistischen Daten und geltenden Rechts.

Darum gibt es auch keine pauschale Absenkung des Rentenniveaus. Im Rahmen der Rentenreformen der rot-grünen Bundesregierung wurde im Sozialgesetzbuch VI §154 formuliert, dass die Bundesregierung eingreifen muss, wenn das Rentenniveau 2020 unter 46 Prozent liegt bzw. bis zum Jahr 2030 43 Prozent unterschreitet. Es ist also keine Zielmarke von 43 Prozent festgelegt, ganz im Gegenteil. Ob das Rentenniveau bis 2030 tatsächlich bis zur gesetzlichen Untergrenze von 43 Prozent sinken wird, ist offen. Der Nachhaltigkeitsfaktor, der die Anpassung der Renten eigentlich dämpfen soll, hat wegen der starken und positiven Zunahme der sozialversicherungspflichten Beschäftigten in mehreren Jahren die Anpassung des Rentenwertes sogar erhöht.

CDU und CSU wollen dafür sorgen, dass Lebensleistung sowie private und betriebliche Vorsorge durch Freibeträge im Alter anerkannt werden. Wer für sein Alter vorgesorgt hat, muss aufgrund dieser Vorsorge besser dastehen, als jemand, der nicht entsprechend vorgesorgt hat. Damit können auch Geringverdiener eine auskömmliche Rente aus eigener Kraft beziehen.

Hinsichtlich der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung sowie ihrer jeweiligen Anpassungssätze, möchte ich zunächst klarstellen, dass ein Vergleich nur bedingt möglich ist. Während die gesetzliche Rente die Funktion einer Regelsicherung erfüllt (erste Säule der Altersvorsorge), die oftmals von einer betrieblichen Altersrente als Zusatzsicherung ergänzt wird (zweite Säule), bildet die Beamtenversorgung bei der Altersversorgung sowohl die erste als auch die zweite Säule der Altersvorsorge ab (Regel- und Zusatzsicherung). Das Versorgungsniveau unter den Ruhestandsbeamten der einzelnen Bundesländer, der Kommunen sowie den Versorgungsempfängern des Bundes ist durchaus sehr unterschiedlich. Der Bund ist lediglich für die Versorgung der Ruhestandsbeamten des Bundes regelungsbefugt. Die systematische Unterschiedlichkeit der Altersversorgung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Beamtinnen und Beamten ergibt sich unmittelbar aus dem Grundgesetz und ist verfassungsrechtlich vorgegeben.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Brandl

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