Frage an Reinhard Brandl von Karl E. bezüglich Wirtschaft
Lieber Dr. Brandl,
mein Glückwunsch zu Ihrer Wahl in den Bundestag.
Auf der Kleinen Landeskonferenz der Wirtschaftsjunioren in Neuburg sagten Sie, dass Ihnen die mittelständische Wirtschaft ganz besonders am Herzen liegt.
Welche Maßnahmen können Sie sich zur Stärkung der Mittelständischen Wirtschaft vorstellen? Und welche konkreten Anträge werden Sie dazu stellen?
Viele Grüße aus Ingolstadt
Karl Ettinger
Vorstandssprecher
Wirtschaftsjunioren Ingolstadt e.V.
Sehr geehrter Herr Ettinger,
vielen Dank für Ihre Frage vom 28. Oktober 2009, die ich Ihnen sehr gerne beantworte.
Die Teilnahme an der Kleinen Landeskonferenz in Neuburg an der Donau hat mir einen interessanten Einblick in die Arbeit der Wirtschaftsjunioren ermöglicht. Die Kleine Landeskonferenz fand noch zu Zeiten der Koalitionsverhandlungen statt: Ich habe damals in meinem Grußwort bereits angekündigt, dass wir uns von der CSU in den Verhandlungen massiv für die kleineren und mittleren Unternehmen einsetzen werden. Umso mehr freut es mich, dass es gelungen ist, die Forderungen der Wirtschaftsjunioren an die zukünftige Bundesregierung umfassend in den schwarz-gelben Koalitionsvertrag aufzunehmen.
Zu Ihrer Frage bezüglich der Mittelstandspolitik der schwarz-gelben Koalition möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP stehen die Förderung und Stärkung der mittelständischen Unternehmen im Vordergrund. Die schwarz-gelbe Koalition wird sich in dieser Legislaturperiode für die über 4 Mio. selbständigen und mittelständischen Unternehmerinnen und Unternehmer einsetzen, um die Rahmenbedingungen für den Mittelstand zu verbessern, Selbstständigkeit attraktiver zu gestalten und eine neue Gründerdynamik anzustoßen. Aufgrund meiner Wurzeln in einem mittelständischen Familienunternehmen kann ich sehr gut nachvollziehen, wie anspruchsvoll und oftmals schwierig die Situation vieler mittelständischer Unternehmen ist - insbesondere vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise.
Deshalb hat es sich CSU-Landesgruppe gemeinsam mit CDU und FDP zum Ziel gesetzt, durch eine mittelstandsfreundliche Politik die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Unternehmen zu verringern. Der erste Schritt wurde bereits mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetzes getan, das nur sechs Wochen nach der Bundestagswahl durch die bürgerliche Koalition am 09. November 2009 auf den Weg gebracht wurde.
Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz kommen der Wirtschaft weitere Steuersenkungen in Höhe von 2,4 Mrd. Euro zugute. Gerade für den Mittelstand sind die im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetz beschlossenen Verbesserungen im Bereich der Erbschaftssteuer von großer Bedeutung. Wir als CSU haben uns bereits bei der Erbschaftssteuerreform dafür eingesetzt, dass Betriebe und Arbeitsplätze beim Übergang auf die nächste Generation nicht wegen der eintretenden Erbschaftssteuerpflicht in ihrer Substanz gefährdet werden dürfen. Für Familienbetriebe ist es meines Erachtens in vielen Fällen schwer genug, einen Nachfolger zu finden und die Erbschaftssteuer darf unter diesen Umständen keine zusätzlichen Probleme bereiten. Die Betriebe werden deshalb - durch die beabsichtigte Absenkung der Mindestlohnsummen und der Fristen zur Fortführung des Unternehmens - in die Lage versetzt, auf eine Veränderung der Beschäftigungslage flexibler reagieren zu können. Überdies wird die Steuerbelastung von Geschwistern und Geschwisterkinder bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer spürbar gesenkt.
Auch im Bereich der Unternehmensbesteuerung werden in Zukunft Impulse gesetzt, um das Wirtschaftswachstum zu beschleunigen. Unter anderem wird die Möglichkeit verbessert, Zinsaufwendungen von der Steuer abzuziehen (sogenannte Zinsschranke). Hierzu wird die Freigrenze dauerhaft auf drei Mio. Euro angehoben. Des Weiteren soll es den Betrieben wieder leichter ermöglicht werden, Verluste steuermindernd geltend zu machen und die steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten sogenannter geringfügiger Wirtschaftsgüter werden verbessert. Hinzu kommt die steuerliche Erleichterung durch die Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 7 Prozent für das Übernachtungsgewerbe.
Das steuerliche Sofortprogramm wurde bereits im Koalitionsvertrag der CDU, CSU und FDP festgeschrieben. Für die 17. Legislaturperiode sind weitere Maßnahmen zur Stärkung des Mittelstandes geplant, zu denen u. a. ein mittelstandsgerechtes Vergaberecht und die Stärkung der KfW-Bank als Mittelstandsbank gehören. In meiner Funktion als Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung werde ich mich insbesondere für die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung einsetzen, die zusätzliche Forschungsimpulse insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen auslösen wird.
In den nächsten vier Jahren wird es darauf ankommen, ob Rahmenbedingungen geschaffen werden, durch die sich notwendige Wachstumskräfte entfalten können. Hierbei muss meines Erachtens der Schwerpunkt auf der Stärkung des Mittelstandes liegen, da ein starker Mittelstand die Voraussetzung für Wachstum und Beschäftigung in Deutschland ist. Der Koalitionsvertrag der CDU, CSU und FDP stellt dafür meiner Ansicht nach eine sehr gute Grundlage dar.
Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Brandl