Frage an Reinhard Brandl von Winfried G. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Dr. Reinhard Brandl,
Für schwerstbehinderte Menschen gibt es ein Gesetz in Deutschland, das ihnen eine Assistenzkraft gewährt, um ein eigenständiges Leben zuhause zu ermöglichen. Das nennt sich Individuelle Schwerstbehinderten Assistenz (ISA).
Je nach Schwere der Behinderung ist eine Assistenz 2 Stunden, 10 Stunden oder wenn nötig 24 Stunden am Tag bei dem Behinderten.
Dieses Gesetz wird seit einigen Jahren bereits praktiziert.
Momentan ist es aber so, daß man diese Leistung nur erhält, wenn man Sozialhilfe beantragt, was voraussetzt, daß man alles Geld das man besitzt, alles Ersparte und Erarbeitete ans Sozialamt abgeben müßte,.
Warum ist das so?
Was hat die ergänzende Assistenz eines kranken Menschen mit dem Sozialamt zu tun?
Ich, zum Beispiel, habe 24 Jahre gearbeitet und Steuern in das System eingezahlt.
Jetzt brauche ich Hilfe. Doch bevor mir der Staat hilft, nimmt er mir den Rest auch noch weg.
Ist da nicht noch eine Lücke im System? Oder ist das so gewollt?
Mit freundlichen Grüßen
Winfried Glosser
03.09.2009
Sehr geehrter Herr Glosser,
ich hatte Ihre Anfrage an das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen weitergeleitet. Die Ministerin Frau Christine Haderthauer hat eine Überprüfung Ihrer Fragen veranlasst. Ich habe nun Nachricht bekommen, dass der Bezirk Oberbayern Ihnen gegenüber eine Stellungnahme dazu abgegeben hat. Ich wünsche Ihnen persönlich alles Gute und viel Kraft.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Brandl