Frage an Reiner Priggen von Stephan S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Priggen,
nachdem der VGH NRW nunmehr das auch mit Stimmen von den Grünen verabschiedete Gesetz für nichtig erklärt hat, muss die Landesregierung neu entscheiden. Sie und einige andere Politiker bezeichnen dies als "ärgerlich".
Ein Überraschung dürfte das Votum des VGH indes nicht gewesen sein. Bereits die Expertenanhörung am 18.06.2013 kam zu dem eindeutigen Ergebnis, dass das zu verabschiedende Gesetz mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keinen Bestand haben wird. Es folgten weitere Urteile, zB des BVerwG, deren Deutlichkeit mich als Richter sehr überrascht haben.
Nun "gratulieren" Sie hier in einer Antwort einem fragenden Mitbürger, dass er es "besser gewusst" habe. Ich möchte diese "Gratulation" zum Anlass nehmen, da weiter nachzufragen.
Mir stellt sich ernsthaft die Frage, warum alle juristischen Experten, sowie Richter und Staatsanwälte des Landes NRW dieses Ergebnis so klar voraussehen konnten, nur Sie und die rotgrüne Landesregierung nicht?
Was genau wussten Sie denn besser, dass Sie ernsthaft(!) annehmen durften, dass ihre geplante Umsetzung verfassungskonform ist?
Warum lassen Sie teure Expertenanhörungen stattfinden, wenn es auf deren Votum ganz offenbar in keinster Weise ankommt?
War ihnen nicht bekannt, dass das OVG Münster bereits 2009 (!), zB die Besoldung R1 in NRW aus 2003 (!) als verfassungswidrig, weil zu niedrig, angesehen hat?
Halten Sie es für problematisch, wenn eine Landesregierung und ihre Abgeordneten zumindest grob fahrlässig gegen die Verfassung verstoßen und einen Tag später im Parlament die Behauptung aufstellen, der VGH NRW habe ihre Rechtsauffassung in weiten Teilen bestätigt?
Für eine Rückantwort wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Schneyer,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wenn man vor dem Verfassungsgericht "verliert" ist das auch "ärgerlich", genau so wie man sich freut, wenn man dort "gewinnt".
Ich habe beides als Abgeordneter erlebt. Wenn Sie das Urteil genau lesen, werden Sie dort auch Hinweise finden, die Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen, die keine 1:1 Umsetzung bedeuten. Allerdings ist, so lese ich das Urteil die doppelte Nullrunde ausgeschlossen.
Alles Weitere wird die Landesregierung beraten und dem Landtag ein verändertes Gesetz zuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Priggen