Frage an Reiner Priggen von Sandra L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Priggen.
Bezüglich der laufenden Petition (Pet. Nr. I.3/16-P-2013-04842-00) zur Erhebung der Klage gegen LANUV NRW wegen Verstosses gegen das Tierschutzgesetz, haben Sie mir freundlicherweise bereits auf meine Frage nach Ihrer persönlichen Einschätzung zu den Vorwürfen der illegalen Primatenhaltung bei COVANCE geantwortet und nach Betrachtung der Bilder die Haltung als nicht artgerecht erachtet.
Dafür danke ich Ihnen sehr.
Weitere Bürgeranfragen zum genannten Thema ergeben besonders häufig unter den Mitgliedern der Grünen immer wieder den Verweis auf die Möglichkeit des Verbansklagerechtes.
Sicher ist Ihnen, sehr geehrter Herr Priggen bekannt, dass wir Petentinnen als Privatpersonen versuchen, das Leid und die Folter der Affen zu beenden, sodass uns dieser Weg von vornherein verwehrt ist.
Natürlich könnten wir uns im Rahmen unserer Bestrebungen einem der bisher ernannten 7 Verbände anschliessen, beispielsweise den Tierversuchsgegnern Deutschland.
Allerdings: Seitdem in Bremen 2007 deutschlandweit erstmals die tierschutzrechtliche Verbandsklage implementiert worden ist, ist nach hiesigem Kenntnisstand keine Verbandsklage in Deutschland anhängig gemacht worden.
Dies hängt wohl mit der Tatsache zusammen, dass die Vereine im Falle des Unterliegens die Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen haben, die – etwa im Bereich des Tierversuchsrechts – wegen der hohen Streitwerte teilweise erheblich sein können.
Meine Frage an Sie, Herr Priggen lautet :
Halten Sie das Mitwirkungs- und Verbandsklagerecht trotz Regelungslücke(allgemeinen Weisung des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums AZ: VI-6 – 78.02.04 ) für sinnvoll in Art und Weise?
Halten Sie es für verfassungskonform, dass ein Klagerecht im Namen der Tiere auf lediglich 7 Vereine reduziert wird, ein Recht, welches nach Grundgesetz und Strafprozessordnung JEDEM deutschen Bürger zustehen müsste?
Vorab bedanke ich mich bei Ihnen für Ihre Antwort.
Mit freundlichem Gruß,
Sandra Lück
Sehr geehrte Frau Lück,
ich halte das Verbandklagerecht im Tierschutz in NRW für einen Meilenstein und eine herausragende Leistung des Grünen Umweltministers Johannes Remmel. Damit erreichen die Tierschutzverbände wenigstens annähernd die gleichen Rechte wie die anerkannten Naturschutzverbände z.B. BUND und NABU. Das individuelle Recht einzelner KlägerInnen die vorhandenen Rechtsmittel zu nutzen wird ja dadurch nicht eingeschränkt.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Priggen