Frage an Reiner Priggen von Alfred S. bezüglich Gesundheit
Sehrgeehrter Herr Priggen,
Ich möchte Sie fragen, wieso kann man sich in Nordrhein-Westfalen nicht wie in Rheinland-Pfalz, Hessen usw. in Spielhallen sperren lassen.Dieses würde vielen Spielsüchtigen helfen. Liegt es vielleicht daran, dass die Gauselmann Gruppe (Merkur Spielhallen) den Firmensitz in NRW hat.
MfG
Alfred Schneider
Sehr geehrter Herr Schneider,
vielen Dank für Ihre Anfrage, da sie nicht direkt mein Fachgebiet betrifft muss ich erst Erkundigungen zur Rechtslage einziehen. Deswegen bitte ich um einige Tage Geduld.
Mit den besten Grüßen
Reiner Priggen MdL
Sehr geehrter Herr Schneider,
die von ihnen an mich herangetragene Frage, ob auch in NRW die Möglichkeit der Spielersperre zum Schutz der Spielsüchtigen einzuführen werden kann und das damit verbundenen Anliegen kann ich sehr gut nachvollziehen. Es ist fachlich auch unbestritten, dass die Spielersperre ein wichtiger Baustein zur Verbesserung des Spielerschutzes ist.
Die Einführung einer übergreifenden landesweiten Spielersperrdatei war bereits Gegenstand der parlamentarischen Beratungen über das Ausführungsgesetz des Landes zum Glücksspielstaatsvertrag. Die Aufnahme einer solchen Regelung wurde jedoch zurückgestellt, da zunächst abgewartet werden sollte, ob die mit der Novellierung der Spielverordnung auf Bundesebene vorgesehenen Regelungen zu einer deutlichen Verbesserung des Jugend- und Spielerschutzes führen. Die gegen den erheblichen Widerstand der Automatenindustrie durchgesetzte bundesweite Neuregelung, an deren Ausgestaltung NRW im Rahmen des Bundesratsverfahrens maßgeblich mitgewirkt hat, wird voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten.
Die geplante Neuregelung beinhaltet u.a. die
- Reduzierung der Gerätezahl in der Gastronomie,
- Reduzierung des Maximalverlustes sowie der Maximalgewinne,
- Abschaffung des Punktespiels
Zudem beinhaltet diese zusätzliche Vorkehrungen zur Verhinderung des gleichzeitigen Bespielens mehrerer Geräte sowie das Verbot des sog. „Vorheizens“ der Geldspielgeräte.
Darüber hinaus soll eine gerätebezogene personenungebundene Spielerkarte eingeführt werden. Dieser Karte soll künftig zur Freigabe des Geldgewinnspielgerätes notwendig sein.
Damit wäre ein wichtiger Schritt getan auf dem Weg zu einem bundesweiten Spielersperrsystem in Spielhallen.
Unabhängig hiervon werden im Rahmen der laufenden Evaluation des Ausführungsgesetzes in NRW zum Glücksspielstaatsvertrag auch die Möglichkeiten der Einführung einer Spielersperre im Spielhallenbereich geprüft. Hierbei werden auch die Erfahrungen in anderen Bundesländern mit entsprechenden Regelungen zur Spielersperrung einbezogen.
Wir werden uns mit Nachdruck für eine weitere Verbesserung der Maßnahmen zur Glücksspielsuchtprävention sowie der Hilfen für die betroffenen Menschen einsetzen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Priggen MdL