Frage an Reiner Priggen von Frank S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Priggen,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Sie antworte immer, dafür meinen persönlichen Respekt. Inhaltlich sieht es leider anders aus. Sie bezeifeln, dass Ihr Gesetzentwurf verfassungswidrig ist. Hier Zitate aus den Gutachten Ihrer Sachverständigen:
Prof. Battis: Der Gesetzgeber kommt seiner durch das Bundesverfassungsgericht festgestellten besonderen vom Regelfall der Gesetzgebung deutlich abweichenden Begründungspflicht nicht nach. Es fehlen jegliche spezifischen im Beamtenverhältnis als einem Dienst- und Treueverhältnis wurzelnde Gründe. Die dem Gutachter für die Anhörung vorgelegte Liste „Fragen, Aspekte“ enthält keine stichhaltigen im Beamtenverhältnis wurzelnden Gründe für den Ausschluss der Beamten ab A 13 etc. von der Besoldungserhöhung.
Prof. Schwarz: Das Gesetzgebungsverfahren sollte nicht weiter verfolgt werden; die Bestimmungen sind offensichtlich verfassungswidrig und dürften einer – mit Sicherheit zu erwartenden – verfassungsgerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Zur Lektüre empfohlen sind auch die Stellungnahmen der Richterbünde, die zum selben Schluss kommen, alles nachzulesen in den Unterlagen zur heutigen Anhörung auf landtag.nrw.de. Daher meine Frage an Sie: Welche sachlich fundierten Gründe lassen Sie angesichts der erdrückenden Expertisen glauben, Ihr Gesetzentwurf sei vrfassungskonform? Ist nicht jetzt der Punkt gekommen einzusehen, dass sich die Landesregierung in die Sackgasse manöviriert hat? Der Wähler hat ein Recht, dass seine Volksvertreter die Verfassung achten.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Schwanbeck
Sehr geehrte Frau Schwanbeck,
es sind nicht „unsere“ Sachverständigen die so antworten. Aber unabhängig davon, während ich antworte läuft die Anhörung zu dem Gesetzentwurf bei dem sich alle Sachverständigen und Verbände die eingeladen worden sind äußern. Die Auswertung der Anhörung werden wir vornehmen und dann abschließend gewichten und den weiteren Umgang mit dem eingebrachten Gesetzentwurf beraten. Insofern verbietet es sich für mich auch aus Respekt vor denen die zur Anhörung beitragen abschließend vor der Auswertung ein Ergebnis festzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Priggen