Frage an Reiner Priggen von Martin W. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Priggen,
leider haben Sie auf meine Frage zur Aushebelung des Leistungsprinzips in der öffentlichen Verwaltung nur mit der Wiederholung des Mustertextes geantwortet.
Können Sie bitte auch dazu Stellung nehmen.
Ergänzend möchte ich noch folgende Frage stellen:
Am Montag (13.05.2013) und am Mittwoch (15.05.2013) haben weit mehr als tausend Juristen dem Landtag sehr deutlich gesagt, dass die Besoldungspläne falsch sind. Ebenso haben fast ausnahmslos alle Richterbünde dies der Landesregierung in offenen Briefen mitgeteilt. Diese Richter, Staatsanwälte und anderen Juristen in der öffentlichen Verwaltung haben in der Regel ein überdurchschnittliches Examen (Prädikatsexamen) und gelten als Experten für die Anwendung und Überprüfung von Gesetzen.
Warum sind Sie trotz dieser Expertenmeinung überzeugt, dass das geplante Vorgehen der rot-grünen Landesregierung richtig ist?
Mit freundlichen Grüßen
Martin Weber
Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ich verschicke keine Mustertexte sondern bemühe mich immer auf die einzelnen Schreiber einzugehen. Zu Ihrer ergänzenden Frage:
Die Juristen haben von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch gemacht und der Landesregierung sehr deutlich ihre Missbilligung über die modifizierte Übernahme des Tarifvertrages, die zwar für die unteren Besoldungsgruppen eine Erhöhung, für die Besoldungsgruppen ab A13 aber zwei Nullrunden bedeuten würde mitgeteilt. Der Protest und der Unmut der Betroffenen ist nachvollziehbar. Ich muss ihm aber nicht zustimmen. Wir müssen als Landtag auch die Haushaltsmittel zur Verfügung stellen, da hilft es mir nicht, dass die wie Sie schreiben „Experten“ anderer Auffassung sind. Die Juristen haben keine Vorschläge gemacht wie wir die schwierige Haushaltsituation alternativ meistern sollen. Das ist, verstehen Sie mich bitte nicht falsch auch nicht ihre Aufgabe, das müssen wir schon selber machen. Aber deswegen können wir auch nicht einfach der Meinung der „Experten“ folgen.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Priggen