Frage an Reiner Priggen von Josef R. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Priggen,
die erfolgreiche Wiedereinbürgerung des Wanderfalken, die positiven Bestandsentwicklungen von Waldschnepfe, Kolkraben, aber auch Luchs und Wildkatze sind nur einige Beispiele dafür, dass unsere heimischen Wildarten im Jagdrecht bestens aufgehoben sind. In Deutschland ist seit über 100 Jahren keine einzige Wildart durch die Jagd ausgerottet worden. Selbst die Wölfe sind heimgekehrt. Demgegenüber sind im gleichen Zeitraum zahllose Arten, die dem Naturschutzrecht unterstellt waren, ausgestorben.“
Trotzdem setzten sich die Grünen dafür ein zahlreiche Wildarten aus der Liste der zu bejagenden Tierarten zu streichen.
Wie stehen Sie zum aktuellen Jagdrecht, gedenken sie Änderungen zu unterstützen. Antworten Sie bitte mit sachlicher Begründung.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Ramacher
Sehr geehrter Herr Ramacher,
Ziel einer künftigen zeitgemäßen Gesetzesnovelle muss aus unserer Sicht sein, die unterschiedlichen Positionen, neuere wissenschaftliche Erkenntnisse und veränderte gesellschaftliche Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen. Sie muss auch den aktuellen ökologischen und wildbiologischen Erkenntnissen sowie den arten- und tierschutzrechtlichen Vorgaben Rechnung tragen. In der abgelaufenen Legislaturperiode hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen dazu bereits einen interdisziplinären Arbeitskreis „Jagd und Naturschutz“ eingerichtet, um mit allen beteiligenden Akteuren einen möglichst breiten Konsens zu erreichen. Konkrete Festlegungen oder gar einen Referentenentwurf gab es dabei bislang nicht. Sämtliche mit dem Jagdrecht befassten Verbände sind bereits von der jetzigen nordrhein-westfälischen Landesregierung in einen Dialog- und Beteiligungsprozess weit vor einer Novellierung des Jagdrechts einbezogen worden. Dieser konstruktive und fachlich orientierte Prozess sollte nach der Landtagswahl fortgesetzt werden.
Wie jedes Gesetz muss auch das nordrhein-westfälische Landesjagdgesetz im Laufe der Zeit dahingehend überprüft werden, ob es die Jagd noch zeitgemäß regelt. Die Jagd - als traditionelle Nutzung biologischer Ressourcen - soll zukunftsfähig bleiben, aber eine Aktualisierung des Katalogs der jagdbaren Arten gehört zu der Diskussion. Über die einzelnen Änderungen sollte aus unserer Sicht erst nach dem o.g. Dialogprozess mit den verschiedenen Akteuren fachlich entschieden werden. Eine Veränderung der Jagd- und Schonzeiten gehört ebenfalls zu der Diskussion, da neuere wildbiologische Erkenntnisse belegen, dass auch die Jagd die Fortpflanzungs- und Ruhephasen des Wildes in stärkerem Maße berücksichtigen muss.
Zur Diskussion im Rahmen einer Gesetzesnovelle gehört auch die Ausbildung von Jagdhunden und deren Anpassung an die veränderten tierschutzrechtlichen Vorgaben und neuen Erkenntnisse des Tiertrainings. Zu berücksichtigen ist dabei sicher auch, dass eine Ausbildung von Jagdhunden an lebender Beute in der Gesellschaft auf Akzeptanzschwierigkeiten stößt.
Die Frage der Jagdsteuer spielt im Rahmen der Jagdrechtsreform eine untergeordnete Rolle. Allerdings hat die Abschaffung der Jagdsteuer durch die vorherige nordrhein-westfälische Landesregierung einigen Landkreisen empfindliche Einnahmeausfälle zugefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. Ing. Reiner Priggen