Frage an Reiner Priggen von Michael Z. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Priggen,
Tatsache ist, dass derzeit eine Bücherei nur dann Landesmittel bekommen kann, wenn es eine hauptamtliche Bibliothekarin mit mindestens 50% Beschäftigungsumfang gibt. Auch wenn die übrigen Kriterien erfüllt sind, gibt es keine Förderung aus Landesmitteln. Den kirchlichen Bücherei-Fachstellen ist das schon lange ein "Dorn im Auge". Aber wir konnten trotz aller Argumente bisher nicht an dieser "Festung" rütteln.
Fällt diese bürokratische Hürde weg, kostet das das Land NRW keinen Cent. Es entstünde ein Wettbewerb der Ideen, bei dem Ehrenamtler und Hauptberuflicher mit den besten Konzepten um Fördermitteln werben. Qualität entscheidet, nicht eine sachfremde Formalie.
Ach so, vielleicht noch ein Beispiel für solche Projekte: einige Stadtbibliotheken bauen derzeit mit Landesmitteln den Verleih von Ebooks auf. Das geht nicht ohne Unterstützung bei den (doch sehr hohen) Anfangsinvestitionen. Von solchen innovativen Projekten bleiben wir Ehrenamtler ausgeschlossen, auch wenn wir z.B. hochqualifiziertes Personal, tägliche Öffnungszeiten, und eine Wachstumsquote bei den Leserzahlen von 400% in den letzten Jahren hatten.
Übrigens auch Projekte zur Leseförderung bei Kindern o.ä., egal was: ohne Hauptamtler keine Förderung. Das ist für mich als Pädagoge schwer einzusehen, dass es eher Geld für pädagogische Projekte gibt, wenn das ein Bibliothekar macht, als wenn ein Pädagoge das ehrenamtlich durchführt...
Können Sie sich vorstellen, sich dafür einzusetzen, im Falle Ihrer Wahl am 13.5. diese Regelung zu ändern und gegebenenfalls auch unsere Online-Petition zu unterstützen?
Sehr geehrter Herr Ziemons,
vielen Dank für Ihre Hinweise und Ihr ehrenamtliches Engagement im Rahmen der kirchlichen Bücherei-Fachstellen. Wir sind zu diesem Thema auch bereits im Gespräch mit den Kirchenvertretern hier im Landtag NRW.
Die grundlegende Frage, ob auch diese Bücherei-Angebote ("ohne Hauptamtliche") künftig mit Landesmitteln gefördert werden können, soll im Rahmen der Diskussion über ein NRW-Kulturfördergesetz bearbeitet werden. Die GRÜNE Landtagsfraktion hat gemeinsam mit dem Koalitionspartner den Antrag für ein solches Gesetz im letzten Sommer bereits einstimmig beschlossen und die rot-grüne Landesregierung hat mit der Erarbeitung der Eckpunkte bereits begonnen. Ich kann Ihnen versichern, dass wir im Falle unserer Wiederwahl die Arbeit an diesem Projekt wieder aufnehmen und weiterführen werden.
Wie ein solches NRW-Kulturfördergesetz am Ende aussehen wird, kann ich Ihnen heute noch nicht sagen. Und sicher ist auch, dass auch im Kulturbereich die Fördermittel, so wünschenswert dies erscheinen mag, nicht beliebig erhöht werden können, wenn wir als verantwortungsbewusste PolitikerInnen die Gesamtverschuldung des Landes NRW und damit eine nachhaltige Haushaltspolitik auch weiterhin fest im Blick haben.
Dass die Kulturförderung in unserem Land prinzipiell und umfassend - und damit auch mit Blick auf die Zukunft der kirchlichen Bücherei-Fachstellen - diskutiert werden wird, dafür haben wir aber bereits mit dem begonnen Arbeitsprozess für ein Kulturfördergesetz in Nordrhein-Westfalen gesorgt.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Priggen