Frage an Reiner Priggen von Rainer A. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Priggen,
im Jahr 2005 wurde die Bezahlung der NRW Landtagsabgeordneten während der Abgeordnetentätigkeit von 4.807 Euro auf 9.500 Euro verdoppelt. Im Gegenzug sollte jeder Abgeordnete seine Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen, damit zukünftige Pensionen nicht mehr aus steuerlichen Mitteln finanziert werden müssen.
Jetzt lese ich, dass die Abgeordneten der CDU, der SPD und der wahrscheinlich auch Grünen (bis auf wenige Ausnahmen) eine weitere Anhebung ihrer Bezüge von 500 Euro unisono beschliessen wollen, um ihre Altersvorsorge aufzubessern.
Fakt ist: Ihre "Rente" wird einmal so hoch sein, dass ein Normalverdiener sie nicht in 150 Jahren Rentenbeitragszeit erreichen wird.
Die nächste Runde der Diätenerhöhung ist ja auch schon bereits für den Sommer diesen Jahres geplant.
Meine Fragen an Sie:
1. Glauben Sie nicht, dass Sie mit Bezügen von jetzt mehr als 10.000 Euro monatlich bereits ausreichend alimentiert sind?
2. Haben Sie bzw. wollen Sie bei der Abstimmung zu dem entsprechenden Gesetz mit JA stimmen?
3. Werden Sie im Sommer bei "turnusmäßig" anstehenden Runde der Diätenerhöhungen für eine Erhöhung stimmen?
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Assent
Sehr geehrter Herr Assent,
entschuldigen Sie bitte, dass es ein paar Tage mit der Antwort gedauert hat, aber ich komme oft erst am Wochenende dazu die aufgelaufenen mails abzuarbeiten.
Zu Ihren Fragen:
1. Glauben Sie nicht, dass Sie mit Bezügen von jetzt mehr als 10.000 Euro monatlich bereits ausreichend alimentiert sind?
Die Frage erweckt bei mir den Eindruck als ob Sie annehmen, dass ich ein Gehalt in einer Höhe von 10.000 Euro bekäme. Tatsächlich bekomme ich ausgezahlt 8909,00 € und für mich wird in das Versorgungswerk ein Betrag von 1.614 € eingezahlt.
Die 8909 € sind aber kein vergleichbares Bruttogehalt wie bei normalen Arbeitnehmern, sondern dienen dem Lebensunterhalt und der Bestreitung aller mit dem Mandat verbundenen Kosten die der Abgeordnete hat. Das sind unter anderem die dienstlichen Fahrten, ich fahre zum Beispiel seit nunmehr 12 Jahren jedes Jahr dienstlich 60 000 Kilometer, das sind die Kosten für das Wahlkreisbüro und alle anderen mit dem Mandat verbundenen Kosten. Bei mir beläuft sich das auf 2700 € im Monat. Dazu kommen die freiwillig geleisteten Sonderbeiträge und Spenden von mehr als 1000 € je Monat. Aus dem verbleibenden Brutto Gehalt von rd. 5200 € sind dann wie bei jedem anderen Beschäftigten Steuern und Krankenversicherungsanteil zu zahlen. Ob das überversorgt ist kann man unterschiedlich sehen, im Vergleich zu meiner Bezahlung in meinem Beruf als Ing. vorher ist es das jedenfalls nicht.
2. Haben Sie bzw. wollen Sie bei der Abstimmung zu dem entsprechenden Gesetz mit JA stimmen?
Die Abgeordneten im Landtag von NRW sind im Durchschnitt 49 Jahre alt und üben 11 Jahre lang das Mandat aus. Mit der beschlossenen Erhöhung erhalten die Abgeordneten mit 65 Jahren dann nach 10 Jahren Mitgliedschaft im Parlament einen Versorgungsbetrag von 1.251 € monatlich.
Das liegt etwas unter dem Renten Anspruch den ein Studienrat (A 13) für den gleichen 10 jährigen Zeitraum mit 1.324,89 €/monatlich erwirbt.
Das ist aus meiner Sicht sicherlich vertretbar und kein Anlass für die teilweise sehr populistische Kritik in den Medien. Die Altersregelung ist damit um 40 % gegenüber dem alten Abgeordnetenrecht gekürzt und tritt 10 Jahre später als im alten Abgeordnetengesetz geregelt ein. Deswegen habe ich dem Gesetz zugestimmt.
3. Werden Sie im Sommer bei "turnusmäßig" anstehenden Runde der Diätenerhöhungen für eine Erhöhung stimmen?
Damit habe ich mich noch nicht befasst, sondern werde das tun wenn der Anpassungsbericht des Präsidenten vorgelegt wird. Ich habe mich in den letzten Wochen bemüht die zum Teil sehr grundsätzliche Kritik die es zum Versorgungswerk gab in vielen Gesprächen mit der Versicherungswirtschaft und Sachverständigen auszuräumen um die notwendige Sicherheit zu haben, ob man das Versorgungswerk überhaupt fortsetzt oder zum alten System staatlich garantierter Renten mit um 40 % gekürzten Rentenanwartschaften zurückkehrt?