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Reiner Deutschmann
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Frage von Marco F. •

Frage an Reiner Deutschmann von Marco F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Deutschmann,

mich würde interessieren mit welcher Begründung sie (als Mitglied der liberalen Partei schlechthin) gegen die Gleichberechtigung von geichgeschlechtlichen mit konventionellen Partnerschaften gestimmt haben?

Mit freundlich Grüßen

M.Freitag

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Freitag,

als Abgeordnete der FDP-Bundestagsfraktion teilen wir das Ziel der völligen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe. Bei der Erbschafts- und Grunderwerbssteuer, sowie im Beamten und Soldatenrecht haben die Liberalen bereits die Gleichstellung eingetragener Lebenspartner durchgesetzt. Nach dem Willen der FDP-Fraktion müssen die noch bestehenden Diskriminierungen im Steuerrecht, vor allem bei der Einkommenssteuer, zügig abgebaut werden. Dies sieht auch der Koalitionsvertrag vor.
Die Liberalen treten für die Gleichstellung homosexueller Paare ein. Einem handwerklich fehlerhaften Gesetzentwurf der Opposition zur gleichgeschlechtlichen Ehe konnte die FDP-Fraktion allerdings nicht zustimmen. Dem von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Gesetzentwurf zur Homo-Ehe hingegen hat es an Sorgfalt gemangelt. Bündnis 90/Die Grüne hatten erst in letzter Minute und nicht wie üblich im Ausschuss, sondern im Plenum einen Änderungsantrag vorgelegt, der die gravierenden Fehler des eigenen Entwurfs korrigieren sollte.
Wäre der Entwurf in Kraft getreten, hätten aufgrund eines Fristversäumnisses alle seit Jahresbeginn 2012 eingetragenen Lebenspartnerschaften annulliert werden müssen. Angesichts solcher fachlichen Schwächen hatte selbst der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Jerzy Montag, dem Entwurf seiner eigenen Partei im Rechtsausschuss nicht zugestimmt.
Schwerer noch wiegt hingegen die zweifelhafte Verträglichkeit des Entwurfs mit dem Grundgesetz. Darum setzt sich die FDP-Bundestagsfraktion für eine verfassungsrechtliche Prüfung des Vorhabens ein. Denn unter Juristen ist es umstritten, ob man das einfachgesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) machen kann oder ob man eine Änderung des Grundgesetzes braucht.

Mit freundlichen Grüßen

Reiner Deutschmann MdB