Frage an Regina Preysing von Gerd W. bezüglich Finanzen
Sollten alle Einkommensbezieher denselben Kindergeldsatz beziehen oder sollte man als Zahler (Staat) da genauer differenzieren?
Liebe Grüße
G. W.
Sehr geehrter Herr W.,
faktisch wird heute bereits beim Kindergeldsatz differenziert.
Einerseits wird Kindergeld mit Hartz IV und Unterhaltsvorschuss
"verrechnet", so dass nur eine von beiden Leistungen ankommt.
Andererseits erhalten Familien mit einem hohen Einkommen zur Zeit auch
einen hohen Zuschuss für die Kinder, weil z.B. Steuerberater und das
Finanzamt prüfen, ob das Kindergeld oder die Berechnung eines
Steuerfreibetrags "günstiger" kommt für die Eltern - hier sind bis zu
328 Euro pro Kind möglich durch Verzicht auf Steuern anstatt Zahlung von
Kindergeld - mehr als der Kindergeldsatz.
Das finden wir nicht gerechtfertigt - schließlich soll es um gleiche
Chancen für alle Kinder gehen.
Daher soll das Kindergeld anrechnungsfrei für alle Kinder mindestens 328
Euro betragen, ohne dass dafür andere Leistungen reduziert werden.
Zusätzlich sollen Kinder alle öffentlichen Bildungseinrichtungen,
Kultureinrichtungen oder Veranstaltungen und den Öffentlichen Nahverkehr
kostenlos nutzen können.
Noch mehr Details über unsere Vorstellungen, wie Kindern gleiche Chancen
gesichert werden können, finden Sie in unserem Wahlprogramm:
www.die-linke.de/fileadmin/download/wahlen2017/wahlprogramm2017/die_linke_wahlprogramm_2017.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Regina Preysing