Frage von Martin F. • 30.07.2020
Frage an Regina-Elisabeth Jäck von Martin F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Jäck
Corona-Verstöße: Hamburg nimmt 650.000 Euro ein
Was wird mit diesen 650.000 Euro passieren?
Antwort von Regina-Elisabeth Jäck SPD • 07.08.2020
Sehr geehrter Herr F.,
Einnahmen der Stadt aus verhängten Geldbußen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unterliegen keiner Zweckbindung und fließen daher in den Haushalt der Stadt, konkret in die Einzelpläne der für die Einnahme zuständigen Behörden. Sie dienen dort der allgemeinen Deckung der Ausgaben. Das ist bei Bußgeldern wegen Corona-Verstößen nicht anders als beispielsweise bei Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Regina Jäck