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Regina-Elisabeth Jäck
SPD
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Frage von Marissa H. •

Wie plant Ihre Partei nach Deutschland geflüchtete Kinder besser in Schulen zu integrieren und in sozialen Brennpunkten das Überfüllen von Klassen zu verhindern?

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Sehr geehrte Frau H.,

wegen der Hamburger Herbstferien hat sich die Beantwortung Ihrer Frage leider etwas verzögert. Wir holen gerade aktuelle Informationen ein und melden uns wieder bei Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Regina Jäck

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SPD

Sehr geehrte Frau H.

vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch, die ich Ihnen nachfolgend sehr gern beantworte:

Die Beschulung geflüchteter und neu zugewanderter Kinder und Jugendlichen ist in der Freien und Hansestadt Hamburg seit Jahrzehnten geübte Praxis und gehört an vielen Schulen inzwischen zu den regelhaften Angeboten. Nach dem Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine kamen ab Februar 2022 viele schulpflichtige Kinder und Jugendliche auch nach Hamburg, sodass zügig und flächendeckend neue Beschulungsangebote eingerichtet werden mussten. 

Im Juli 2023 hatte der Ausbau mit 382 Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK), Basisklassen und Lerngruppen an 178 Schulen einen Höchststand erreicht. Dabei war es gelungen, Schulen aller Schulformen und in allen Sozialindizes fast gleichmäßig zu beteiligen und trotzdem vertretbare Schulwege für die geflüchteten Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. 

Die Zielsetzung der Vorbereitungsklassen ist stets, neu zugewanderte Kinder und Jugendliche mit oder ohne Fluchthintergrund ohne beziehungsweise mit nur geringen Kenntnissen der deutschen Sprache zügig in das Schulleben zu integrieren und ihre erfolgreiche Teilnahme an einem Bildungsgang zu gewährleisten. Die Schülerinnen und Schüler sollen Deutschkenntnisse auf einem Niveau erwerben, welches es ihnen ermöglicht, dem Unterricht in einer ihrem Alter entsprechenden Regelklasse zu folgen und einen ihren Fähigkeiten entsprechenden Schulabschluss zu erreichen. 

Als wirksam hat sich dabei erwiesen, eine individuell angepasste zunehmende Integration in Regelklassen und das allgemeine Schulleben anzustreben. In den IVK erhalten die Schülerinnen und Schüler sowohl Deutschunterricht als auch Fachunterricht und werden damit auf den möglichst schnellen Wechsel in das Regelschulsystem vorbereitet. 

Nach zwölf Monaten in der IVK wechseln die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich in die Regelklasse und erhalten dort mindestens für ein weiteres Jahr zusätzliche Förderung. Die Schulen steuern diesen Übergang in einem bewährten Verfahren. Die Zeugniskonferenz entscheidet über die Einstufung in den passenden Jahrgang und den Zeitpunkt des Wechsels in die Regelklasse. 

Es gilt der Grundsatz, dass nicht mehr als vier Schülerinnen und Schüler aus einer IVK in die gleiche Regelklasse wechseln, die sogenannte Viererquote. Dabei werden die Schülerinnen und Schüler an der eigenen Schule ins Regelsystem aufgenommen, wenn die Schule noch Kapazitäten im Rahmen der Viererquote hat und die IVK-Schülerinnen und Schüler nicht zum Beispiel innerhalb Hamburgs umziehen. 

Sollten an der eigenen Schule keine Plätze mehr zur Verfügung stehen, werden Schulplätze an anderen Schulen gesucht. Mithilfe eines elektronischen Berichtsformats wird es allen Schulen ermöglicht, freie Schulplätze an allen Grund- und Stadtteilschulen sowie Gymnasien einzusehen. Damit können die Schulen freie Kapazitäten der umliegenden Schulen direkt prüfen und Schulwechsel bei Bedarf schnell und gezielt einleiten. Eine interne Datenauswertung im März 2024 hat ergeben, dass es den Schulen trotz der hohen Anzahl von in das Regelsystem wechselnden IVK-Schülerinnen und -Schülern gelungen ist, diese Viererquote einzuhalten – nur an vier Schulen wurde die Quote in vier Jahrgangsstufen leicht überschritten. 

Melden Sie sich gern, wenn noch weitere Fragen auftauchen.

Mit herzlichen Grüßen

Ihre 

Regina Jäck

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