Frage von Bernd R. • 24.09.2017
Antwort von Raymond Walk CDU • 26.09.2017
(...) 20 Abs. 3.) Dieses Rechtsstaatsprinzip dient in erster Linie zur Sicherung der Freiheit des einzelnen Bürgers. Der Staat ist nicht berechtigt, nach Belieben in die Rechte des Bürgers einzugreifen, sondern bedarf dafür einer gesetzlichen Grundlage (Gesetzesvorbehalt). (...)