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Raphael Tigges
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Frage von Kerstin N. •

Wann kann ich als tarifangestellte Sonderpädagogin mit der Angleichung an die Beamtenbesoldung A13 rechnen?

Sehr geehrter Herr Tigges,
angestellte Lehrkräfte haben die gleiche Ausbildung und machen exakt die gleiche Arbeit wie ihre verbeamteten Kolleg*innen. Doch bei der Bezahlung gibt es eine Schieflage. Die kommt auch dadurch zustande, dass der Besoldungsgruppe A12 nicht die entstprechende Entgeltgruppe EG12 zugeordnet ist, sonder eins niedriger in die EG11. Ebenso die zu erwartende niedrige Rente, sowie eine fehlende Altersteilzeitregelung stellt eine Benachteiligung gegenüber den verbeamteten Lehrkräften dar. Abhilfe sollte im Land NRW auf den Weg gebracht werden. Wie werden Sie sich dafür einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin N.

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Sehr geehrte Frau N.,

vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich der Angleichung der Beamtenbesoldung auf A13 bei Lehrkräften.

Wie im Koalitionsvertrag angekündigt, hat die Landesregierung damit begonnen, die Eingangsbesoldung für alle Lehrämter auf A13 anzuheben. Auch die Besoldung von Bestandslehrkräften wird entsprechend angepasst werden. Die Anhebung der Besoldung von A12 auf A13 erfolgt zum 01. August 2026 für die Lehrkräfte in der Primarstufe sowie der Sekundarstufe I. Der Übergang wird mit einem fünfteiligen Stufenplan realisiert.

Die Anhebung der Besoldung hat unmittelbare Folgen für die tarifliche Eingruppierung von angestellten Lehrkräften, die sich an der entsprechenden Besoldungsgruppe der Beamten orientiert. Es ist die Entgeltgruppe maßgeblich, die der Besoldungsgruppe entspricht, in welche die Lehrkraft eingestuft wäre, wenn sie im Beamtenverhältnis stünde. Bei grundständig ausgebildeten Lehrkräften entspricht der Besoldungsgruppe A12 die Entgeltgruppe E11 und der Besoldungsgruppe A13 die Entgeltgruppe E13. Somit werden diese Lehrkräfte zum 1. August 2026 von E11 nach E13 höhergruppiert, also zum gleichen Zeitpunkt wie die Beamten von A12 nach A13.

Mit der Angleichung der Besoldungen werden alle Lehrämter in NRW mit diesem einheitlichen und verbindlichen Stufenplan durch die Gewährung von aufwachsenden und ruhegehaltsfähigen Zulagen nach A13 überführt.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und werde mich auch persönlich weiterhin dafür einsetzen, dass sich die Rahmenbedingungen für alle Lehrkräfte verbessern.

Mit den besten Grüßen

Raphael Tigges

 

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