Koennte man nicht Wiederholungsantraege b.Altersgrundsicherung,Befreiung v.Zuzahlungen v.Heil-u.Arzneikosten entbuerokratisieren,um Senioren u.Behinderte u.Aemter zu entlasten ?
Wann ist m.einer Vereinfachung d.Antraege auf fortlaufende (!) Altersgrundsicherung u.Abbau d.buerojratischen Hürden gerade f.hochbetagte Senioren u.Behinderte zu rechnen ?
Der enorme bürokrat. Aufwand, d. ein alter ,oft auch (chronisch ) kranker Mensch zu bewaeltigen hat ,um weiterhin Leistungen nach SGB II zu erhalten ,stellt f. d.Altersklasse ab 80 Jahren , u.behinderten Menschen eine Zumutung dar. Wenn bereits i. d.Vergangenheit naemliche Leistungen gewaehrt wurden , sollte man ledigl..1x jaehrl. abfragen,ob sich möglicherw. Änderungen ergeben haben ! Warum nicht,auch um allen d.ausufeenden buerokrat.Aufwand zu ersparen,nicht eine eidesstattliche Erklaerung verlangen? Es koennte 1win-win Situation sein fuer alle. Ebenso koennte doch agiert werden hinsichtl.d.jaehrl.Befreiung v.Zuzahlungen zu Heil-und Arzneimitteln,zumindest,wenn bereits 1Antrag bewilligt wurde.Ist die derzeitige Handhabung nicht 1 Form einer Altersdiskriminierung ?Was meinen Sie ?
Sehr geehrte Frau V.
vielen Dank für Ihre Eingabe und Anfrage Altersgrundsicherung, die ich Ihnen gerne beantworte.
Grundsätzlich ist dieses Thema im Sozialgesetzbuch als Bundesangelegenheit geregelt. Eine direkte Änderungsmöglichkeit besteht dazu nach meiner Einschätzung nach auf Landeebene nicht.
Deswegen kann ich mich an dieser Stelle konkret zu Ihren Punkten keine Aussage treffen. Gerne nehme ich aber Ihre Hinweise auf die bürokratischen Prozesse gerne auf und werde diese an entsprechender Stelle platzieren. Auch werde ich Ihr Anliegen bei unseren Fachexperten im Gesundheits- und Sozialausschuss platzieren, um deutlich zu machen, dass es hier anscheinend ein Handlungsbedarf geben könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Tigges MdL