Guten Morgen Herr Tigges, ich sehe auf dieser Seite Ihre Aussage zu den Straussenbaubeiträgen. In unserer Komune Mechernich sollen in einem Gewerbegebiet nach Abschluss der Renovierungsarbeiten
nun die Anlieger (vorwiegend gerbliche Unternehmen) sich mit bis zu 70% an den Kosten beteiligen.
Diese Arbeiten wurden im Dez. 2017 von der Stadt vergeben und 2020 beendet. Wir haben Zahlungen unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet.
Wie ist die Rechtslage - kann die Stadt uns tatsächlich an den Kosten beteiligen?
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Frage!
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen nicht direkt in kommunale Angelegenheiten eingreifen und auch keine Rechtsauskünfte erteilen können. Zuständig für Ihre konkrete Anfrage zu einer einzelnen Maßnahme ist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.
Ministerin Ina Scharrenbach hat bereits für die Extremfälle in Mechernich und Nettetal das Verfahren eingeleitet, sodass diese Fälle unmittelbar der obersten Kommunalaufsicht vorgelegt und geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Tigges MdL